Medien- und Digitalpolitik

Zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Wir haben im Juli 2017 im Rahmen einer öffentlichen Konsultation folgende Stellungnahme zum Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgegeben:

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland. Wir repräsentieren als starkes Netzwerk rund sechs Millionen Kinder und Jugendliche. Die Mitgliedsorganisationen des DBJR stehen für ein breites Spektrum: Konfessionelle, ökologische und kulturelle Verbände sind hier ebenso zusammengeschlossen wie Arbeiter_innenjugend-Verbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder_innen-Verbände und Verbände junger Migrant_innen.

Zum aktuellen Entwurf für den Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nehmen wir hiermit Stellung:

Ein öffentlich-rechtliches Angebot sollte jederzeit, an jedem Ort und über jedes Endgerät zu erreichen sein. Denn vor allem Jugendliche und junge Menschen nutzen immer stärker digitale Angebote, die sie zeit- und ortsunabhängig abrufen können. Geltende Staatsverträge oder Aufträge – auch der hier vorliegende – schränken die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet immer noch ein. Die Anstalten der ARD, das ZDF sowie der Deutschlandfunk müssen zu detailliert darlegen, dass ein Angebot im Internet den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht, den publizistischen Wettbewerb stärkt und finanziell in einem angemessenen Rahmen bleibt. Damit werden wichtige Ressourcen der Sender und der Aufsichtsgremien gebunden. Solche Auflagen behindern die innovative Weiterentwicklung des Programms.

Richtig am jetzt vorliegenden Auftrag dagegen ist, die bisher strikte Beschränkung der Sieben-Tage-Regel aufzuheben. Im Interesse junger Menschen fordern wir schon lange, dass Produktionen unbefristet in Mediatheken bereitstehen müssen, sofern dies das Urheberrecht erlaubt. Die bisher bestehende Sieben-TageRegel ist besonders für junge Menschen nicht nachvollziehbar. Hier weist der Auftrag mit dem neu formulierten Paragraf 11d in die richtige Richtung. Ebenso positiv sehen wir, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten Telemedien außerhalb eigener Portale anbieten dürfen – wie es bei FUNK schon möglich ist.

Kritisch bewerten wir im Paragraf 11d, dass die Telemedien der ARD-Anstalten, des ZDF und des Deutschlandfunk nicht presseähnlich sein dürfen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gilt nach wie vor bei jungen Menschen als seriöse Informationsquelle. Im Sinne einer unabhängigen, gut recherchierten und zeitgemäß aufbereiteten Informationsquelle muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk umfangreiche Informationen auch im Internet anbieten können – deutlich über den Sendebezug hinaus. Gleichwohl ist es sinnvoll, zu Kooperation mit anderen Medien zu ermutigen (wie es zum Beispiel NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung tun) und somit die Rolle der unabhängigen Medien in der Demokratie zu stärken.

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