Gerechtigkeit

Wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten

Die DBJR-Vollversammlung hat am 30./31. Oktober 2009 die Position „Wirkungsvollen Jugendarbeitsschutz erhalten Auszubildende und junge Menschen vor betrieblicher Willkür schützen“ beschlossen:

„Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut.“[1]

Der Deutsche Bundesjugendring bekräftigt seine 2006 in einer ausführlichen Stellungnahme begründete Ablehnung jedweder Verschlechterung des Jugendarbeitsschutzes. Er weist jeden Versuch, den Gesundheitsschutz minderjähriger Auszubildender und Arbeitnehmer/innen unter Gesichtspunkten der Wirtschafts- und Tourismusförderung zu beraten und zu verschlechtern, entschieden zurück. Hierzu gehört auch die Diffamierung des Jugendarbeitsschutzes als ‚Ausbildungshemmnis’. Eine derart verkürzte Sichtweise wird weder den berechtigten Schutzinteressen Minderjähriger noch der bisherigen Debatte zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzes gerecht.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist das zentrale Gesetz zum Schutz minderjähriger Auszubildender, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeitswelt. Es regelt unter anderem das Verbot der Kinderarbeit und enthält umfassende Schutzbestimmungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zum Schutz der Gesundheit dieser Zielgruppen wurden Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zur Unterbrechungen der Arbeit durch Pausen, zur Dauer der Nachtruhe und ein Nachtbeschäftigungsverbot geschaffen.

Jugendliche sind weniger belastbar als erwachsene Erwerbstätige. Sie benötigen längere Erholzeiten zur Regeneration. Die Unterbrechung der Arbeit durch Pausen dient der Einnahme von Mahlzeiten und der Erholung. Ausreichende Nachtruhe und wöchentlich feste freie Tage sind aus medizinischen Gründen besonders wichtig für minderjährige, physisch und psychisch in der Entwicklung stehende Menschen. Ein weitgehend freies Wochenende dient zudem dem wichtigen Kontakt zu ihren Erziehungsberechtigten. Eine Novellierung des Jugendarbeitsschutzes muss sich deshalb vorrangig am Schutzinteresse der Jugendlichen orientieren.

Die schwarz-rote Bundesregierung hat Ende 2006 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingesetzt. Im Vorfeld hatte insbesondere die Landesregierung des Saarlandes zahlreiche Verschlechterungen im Jugendarbeitsschutz angeregt. DieseArbeitsgruppe soll unter Beteiligung der Bundesländer Vorschläge zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes prüfen. Mittlerweile sind nach einer Expertenanhörung mehrere wissenschaftliche Gutachten in Arbeit. Ergebnisse der Arbeitsgruppe liegen zurzeit noch nicht vor.

Die neue Bundesregierung hat nun vor Abschluss der Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Koalitionsvertrag Verschlechterungen des Jugendarbeitsschutzes angekündigt und damit den bisherigen Konsens des Bundes und der Länder durchbrochen.

Von der 82. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 30./31.2009 in Kiel einstimmig beschlossen.

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[1] WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (17. Legislaturperiode), S. 51

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