Jugendarbeit

Parlament stützt Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundestag berät über Anträge von CDU/CSU, SPD sowie von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gut, dass der bereits laufende Prozess durch einen Beschluss des Bundestages abgesichert werden soll.

Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe vereinbart. Ende 2018 startete bereits ein Beteiligungsprozess. „Wir finden richtig, dass die Beteiligung und die Transparenz gegenüber dem Verfahren in der vergangenen Legislatur deutlich verbessert wird“, sagt unsere Vorsitzende Lisi Maier. Wir bringen unser Fachwissen und die Sicht sowie die Interessen junger Menschen in den Prozess gerne ein - zum Beispiel als Mitglied der AG „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“.

„Der Prozess muss aber ergebnisoffen sein. Die Ergebnisse und die eingebrachten fachlichen Expertiesen müssen in den anschließenden Beratungen im Gesetzgebungsverfahren von Politik ernst genommen werden“, fordert unser Vorstandsmitglied Daniela Broda. Junge Menschen sind im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nicht nur Leistungsempfänger*innen, sie sind nicht Objekte oder Konsumenten der Leistungen. „Sie leisten als ehrenamtlich Engagierte einen wichtigen Beitrag“, sagt Daniela Broda. Zum Beispiel, wenn sie selbst Leistungen und Angeboten der Jugendhilfe erbringen: in der Kinder- und Jugendarbeit, im Rahmen ihres Engagements in den Jugendverbänden oder mit ihren Erfahrungen und ihrem Wissen als Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen. Sie wirken in Arbeitsgruppen nach §78 SGB VIII und anderen Fachgremien mit.

Aus unserer Sicht sollt der Prozess nicht nahtlos am Gesetzgebungsverfahren für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz aus der 18. Legislatur ansetzen. „Das war eine wichtige Vorarbeit für eine Reform des SGB VIII, es besteht aus unserer Sicht aber Handlungsbedarf über das vorliegende Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hinaus“, sagt Lisi Maier.

Themen: Jugendarbeit