Ehrenamt

Jugendverbände und Freiwilligendienste

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2007 die Position „Jugendverbände und Freiwilligendienste“ beschlossen:

Freiwilligendienste verbinden umfassende Persönlichkeitsentwicklung mit dem Einsatz für andere Menschen. Ihre Besonderheit ist die hohe zeitliche Verbindlichkeit für einen befristeten Zeitraum. Mit den Freiwilligendiensten verbundene Bildungsangebote unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung und sind zur Reflektion unerlässlich. Junge Menschen suchen darüber hinaus in Freiwilligendiensten häufig Möglichkeiten der biografischen und beruflichen Orientierung. Gerade an den Übergängen von Schule in Ausbildung können Einblicke gewonnen und Erfahrungen gesammelt werden.

An dieser Schnittstelle zwischen dem Einsatz für andere und dem eigenen Wunsch der Weiterentwicklung und Orientierung, haben Freiwilligendienste einen ausgeprägten Lern-, Bildungs- und Engagementcharakter. Beides ist untrennbar miteinander verbunden. Die Debatte um die zukünftige Rolle und Gestalt freiwilligen Engagements in unserer Gesellschaft führt dazu, dass eine quantitative Ausweitung der Freiwilligendienste erfolgt. Dabei werden neue Formen diskutiert, erprobt und eingeführt. Junge Menschen müssen hier als Subjekte in den Mittelpunkt gestellt werden. Dem entspricht ein Festhalten am bewährten Doppelcharakter der Freiwilligendienste mit einem ausgewogenen Verhältnis von Engagementmöglichkeit und Lern- bzw. Bildungsanspruch.

Politische und konzeptionelle Herausforderungen

Bedarfsgerechte Angebote

Die plurale moderne Gesellschaft erfordert komplexere Orientierungsleistungen von jungen Menschen. Steigende zeitliche Anforderungen in Schule und Ausbildung führen dazu, dass neue Engagementformen für junge Menschen erforderlich sind, damit diese sich auch weiterhin freiwillig engagieren können. Darüber hinaus wird immer deutlicher, dass unsere Gesellschaft zukünftig auf ein hohes Maß an Engagement angewiesen ist, um ihren sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten.

Trotz politischer Bemühungen um eine zahlenmäßige Ausweitung der Plätze, reichen die vorhandenen Einsatzstellen bei Weitem noch nicht aus, um allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen. Die Zahl der Bewerbungen überschreitet die zur Verfügung stehenden Plätze um das Dreifache. Verschärft wird dieses gravierende Missverhältnis noch dadurch, dass von Seiten des Bundes lediglich ca. 21.000 Plätze gefördert werden während zahlreiche weitere Plätze von den freien Trägern ohne eine adäquate staatliche Beteiligung vorgehalten werden. Dabei ist auffällig, dass einige Länder ihrer Mitfinanzierungsverantwortung in höherem Maße nachkommen, während andere Länder sich überhaupt nicht an der finanziellen Ausgestaltung von Freiwilligendiensten beteiligen.

Die Organisationen der Zivilgesellschaft – allen voran die Jugendverbände - leben vom freiwilligen Engagement. Dieses findet bislang jedoch nur in Ausnahmefällen in den zeitlich verdichteten Formen von Freiwilligendiensten statt. Zukünftig wird es wichtiger werden, den Bedürfnissen und Wünschen Engagierter nach Art, Umfang und Dauer ihres Engagements stärker zu entsprechen. Freiwilligendienste können hierbei die Attraktivität einer Organisation erheblich steigern.

Nach wie vor müssen junge Männer im Rahmen von Zwangsdiensten gesellschaftliche Aufgaben übernehmen. Seit Jahren tritt der Deutsche Bundesjugendring für eine Abschaffung der Wehrpflicht ein. Es ist nicht einzusehen, weshalb einerseits junge Menschen in Tätigkeitsfelder gezwungen werden, während andererseits jungen Menschen, die sich freiwillig engagieren wollen, dies nicht ermöglicht wird.

Allen jungen Menschen, die dies wünschen, soll die Möglichkeit für einen Freiwilligendienst eröffnet werden. Die Organisationen der Zivilgesellschaft sind aufgefordert, die sich hier bietenden Engagementpotentiale zu erschließen. Ein bedarfsgerechter Ausbau ist mit vergleichsweise geringen Finanzmitteln möglich und vor allem für den Staat eine sinnvolle Investition in die Bildung junger Menschen und den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

Wahlfreiheit ermöglichen

Die Problematik der fehlenden Einsatzstellen wird dadurch verstärkt, dass bestimmte Bereiche im Gegensatz zu anderen kaum über Refinanzierungsmöglichkeiten für den Einsatz von Freiwilligen verfügen. Daher ist es oft nicht möglich, den Wunsch junger Menschen nach spezifischen Einsatzfeldern zu berücksichtigten. Diesen Arbeitsfeldern gehen die Potentiale, die sich durch den Einsatz junger Engagierter ergeben, verloren.

So sind viele Jugendverbände damit konfrontiert, dass sich zahlreiche junge Menschen gerne in ihren Strukturen – teilweise im Anschluss an ein vorheriges Ehrenamt – im Rahmen eines Freiwilligendienstes engagieren wollen. Da innerhalb der Kinder- und Jugendarbeit Freiwilligendienstleistende de facto nicht refinanziert werden können, ist es nicht möglich, eine dem Interesse entsprechende Zahl von Einsatzstellen vorzuhalten. Verstärkt wird dies durch die zurückgehende finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Eine erhebliche Verbesserung ist die Möglichkeit, den Zivildienst als Freiwilligendienst abzuleisten, da dies eine bessere Refinanzierung für Einsatzstellen mit sich bringt. Dies ist jedoch höchstens ein pragmatischer Schritt: Zum einen benachteiligt dies die Chancen junger Frauen bei der Suche nach einer ihren Wünschen entsprechenden Einsatzstelle. Zum anderen kann es nicht sein, dass der Staat mehr Geld dafür ausgibt, junge Menschen in Zwangsdiensten einzusetzen, als jungen Freiwilligen ihr Engagement zu ermöglichen.

Es geht also gleichermaßen um eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Plätze, wie um die Entwicklung eines an den Interessen junger Menschen orientierten Angebotes. Die finanzielle Unterstützung durch den Staat muss die Einrichtung von Einsatzstellen in den Bereichen ermöglichen, in denen eine Refinanzierung aus eigener Kraft nicht möglich ist. Der Deutsche Bundesjugendring fordert die Bundesregierung auf, die Gelder, die heute schon jährlich für den Zivildienst aufgewendet werden, dem Gesamtprogramm Jugendfreiwilligendienste zugänglich zu machen. Die Jugendverbände müssen prüfen, wo weitere Einsatzstellen geschaffen werden können.

Lerncharakter und Bildungsstandards erhalten!

Freiwilligendienste sind politischen und ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Neben den Hauptzielen von Freiwilligendiensten, nämlich freiwilliges Engagement zu ermöglichen und in diesem Rahmen zur gezielten Persönlichkeitsbildung beizutragen, haben Freiwilligendienste weitere gesellschaftliche Effekte. Es ist davon auszugehen, dass ein Ausbau der Freiwilligendienste positive Auswirkungen hat, etwa hinsichtlich der allgemeinen Ausbildungsreife, der sozialen und ethnischen Integration usw. Die originären Ziele von Freiwilligendiensten dürfen nicht hinter derartige Vereinnahmungen zurücktreten. Bereits jetzt werden die an den ursprünglichen Zielen orientierten Standards immer wieder in Frage gestellt.

Die zunehmende Ökonomisierung sozialer Dienste durch den Umbau des Sozialstaates und der politisch intendierte Wettbewerb ihrer Anbieter verstärkt die Gefahr, dass Freiwillige als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden. Junge Freiwillige sind jedoch kein billiger Ersatz für hauptberufliche Fachkräfte. Daher kommt grundsätzlich nur ein arbeitsmarktneutraler Einsatz in Frage. Für die Kinder- und Jugendarbeit bedeutet dies, dass ein Ausbau der Freiwilligendienste nicht zu Lasten der hauptberuflichen Ausstattung gehen darf. Freiwilligendienste stellen eine Erweiterung der ehrenamtlichen Engagementmöglichkeiten dar.

Ebenso gefährlich ist es, die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze zu steigern, ohne gleichzeitig über eine ausreichende Finanzierungsbasis zu verfügen. Auch dies bedroht den Bildungscharakter von Freiwilligendiensten als Bildungsmaßnahme und höhlt die notwendigen Standards (wie Seminartage, Betreuungsschlüssel) aus.

Jede Vereinnahmung von Freiwilligendiensten als Mittel der De-Professionalisierung, oder der Kosten“dämpfung“ läuft den Intentionen von Freiwilligendiensten entgegen. Die Bildungsstandards von Freiwilligendiensten müssen sich auch weiterhin am vorrangigen Charakter von Bildungsmaßnahmen orientieren.

Integrationspotentiale von Freiwilligendiensten

In Freiwilligendiensten sind gesellschaftlich benachteiligte Personengruppen unterrepräsentiert. Dies sind insbesondere junge Menschen mit Migrationshintergrund und solche ohne oder mit niedrigem Schulabschluss. Durch ihre Qualifizierungs- und Bildungsmöglichkeiten können Freiwilligendienste wesentliche Beiträge zur Chancengleichheit und zum Abbau von Benachteiligungen leisten. Daher ist zu fragen, wie der Zugang benachteiligter junger Menschen erleichtert werden kann. Entsprechende Modellprojekte müssen aber letztlich anschlussfähig an die Regel-Freiwilligendienste sein, damit sie nach Abschluss der Modellphase in diese einmünden können. Freiwilligendienste bieten gute Engagement- und Bildungsmöglichkeiten für viele junge Menschen. Dies bedeutet aber nicht, dass dieses Angebot eine Lösung für alle jungen Menschen bzw. alle gesellschaftlichen Problemlagen ist. „Benachteiligte“ junge Menschen sind bereits vielfältig in Freiwilligendiensten vertreten, die Möglichkeiten einer weiteren Integration aber, insbesondere bei den derzeitigen Förderbedingungen, sind begrenzt.

Für Jugendverbände sind die Freiwilligendienste nicht nur ein Weg zu, sondern auch Ausdruck von Partizipation und Integration. Vor allem sind sie kein Allheilmittel zur Lösung gesellschaftlich verursachter, schulischer, beruflicher oder ethnischer Integrationsprobleme. Es verwundert nicht, wenn gesellschaftlich benachteilige junge Menschen wenig motiviert oder in der Lage sind, sich freiwillig für diese Gesellschaft einzusetzen. Eine Maßnahme zur beruflichen Qualifizierung, ein Ersatz für fehlende Schulabschlüsse oder gar eine kostengünstige weitere Warteschleife wegen fehlender Ausbildungsmöglichkeiten sind Freiwilligendienste nicht. Hier sind schulische oder berufliche Fördermaßnahmen vorrangig.

In der Konsequenz bedeutet dies, die Zugangsvoraussetzungen für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen zu erleichtern. Die Integrationspotentiale von Freiwilligendiensten müssen insbesondere durch entsprechende Bildungs- und Betreuungsstandards erhöht bzw. beibehalten werden.

Freiwilliger Einsatz schafft Werte

Bildung erfolgt immer im Horizont sinnstiftender Weltdeutungen. Freiwilliges Engagement ist ohne eine ethische Verwurzelung nicht denkbar. Erst durch Handeln werden soziale Werte ausgedrückt und gesellschaftlich realisiert: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es! Dies ist der „soziale Kitt“, der die Gesellschaft zusammenhält und ihr Wertesystem bestimmt. Freiwilligendienste sind in diesem Kontext dem staatlichen Zugriff weitgehend entzogen. Sie sind Ausdruck persönlicher Werte und Überzeugungen Engagierter, die der Staat nicht an sich binden kann und darf. Er ist hier auf eine lediglich fördernde und unterstützende Rolle verwiesen. Das Angebot von Freiwilligendiensten ist auf keiner politischen Ebene die Aufgabe staatlicher Stellen.

Im Bereich der europäischen Freiwilligendienste wurde der sensible Bereich der Bildungsseminare den freien Trägern entzogen. Solche staatlichen Eingriffe lehnt der Deutsche Bundesjugendring ebenso ab wie Überlegungen, einen europäischen „staatlichen“ Freiwilligendienst einzuführen.

Konkret bedeutet dies die Notwendigkeit, durch eine möglichst plurale Trägerstruktur dem/der Einzelnen ein weitgehendes Wunsch- und Wahlrecht zu ermöglichen und die unabhängige Tätigkeit freier Träger zu befördern. Auch auf europäischer Ebene muss dies verwirklicht werden.

Pluralisierung des Angebotes heißt nicht Zersplitterung des Feldes

In den letzten Jahren sind die klassischen Freiwilligendienste weiterentwickelt worden und neue Formen von Freiwilligendiensten entstanden. Beispiele sind das freiwillige Jahr in der Kultur oder im Sport, aber auch der Ausbau von internationalen Freiwilligendiensten. Im Rahmen von Modellprojekten werden Formen für benachteiligte junge Menschen entwickelt. Ab 2008 wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 10.000 Plätze im Bereich der entwicklungsbezogenen Arbeit einrichten.

Die Pluralisierung stellt einen Beitrag dar, um jungen Menschen ein ihren Wünschen und Interessen entsprechendes Engagement zu ermöglichen, wobei für den Charakter des Lerndienstes mindestens eine Dauer von sechs Monaten unerlässlich ist. Perspektivisch sollte konsequenterweise in jedem als gemeinnützig anerkannten Feld ein Freiwilligendienst möglich sein. Dies wirft jedoch die Frage nach einer sinnvollen Ordnung der Freiwilligendienste auf. Die bewährten Prinzipien, wie beispielsweise Partizipation und Trägerbeteiligung, sind in jedem Fall weiterhin zu beachten.

Dem vorrangigen Lerncharakter aller Freiwilligendienste entspricht, diese nicht nach den einzelnen thematischen Arbeitsfeldern zu zersplittern, sondern im Rahmen einer zentralen Steuerungsverantwortung für gleichwertige Standards und Bedingungen zu sorgen. Aus diesem Grunde ist auch eine starke Bundeskompetenz erforderlich. Die Anbindung der Freiwilligendienste für junge Menschen im Kinder- und Jugendplan des Bundes hat sich bewährt und sollte auch für neue Formen beibehalten werden.

Die Zahlen der einzelnen Freiwilligendienste gehen massiv auseinander und weichen erheblich vom sonstigen Engagement junger Menschen ab. Dem gegenüber wäre jedoch eine Orientierung primär an den Interessenslagen junger Menschen angezeigt und nicht an ökonomischen oder strategischen Motiven von Politik und Verwaltung. Auch hierzu ist eine zentrale Koordinierung einer bedarfsgerechten Angebotsentwicklung erforderlich.

Gewährleistet werden kann dies durch die zentrale Förderung aller Freiwilligendienste im Rahmen der entsprechenden Bundeskompetenz durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes, um so die Voraussetzung für ein sinnvoll geordnetes, den Interessen junger Menschen entsprechendes Angebot von Freiwilligendiensten zu schaffen. Dabei müssen die klassischen Formen und Namen wie FSJ und FÖJ weiter als gut identifizierbare und profilierte „Marken“ in ihrer derzeitigen Ausgestaltung erhalten werden.

Freiwilligendienste für alle Altersgruppen

Durch das Modell der intergenerativen Freiwilligendienste soll auch Erwachsenen die Möglichkeit eröffnet werden, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Es ist zunächst zu begrüßen, dass allen Menschen in diesem Bereich dieselben Möglichkeiten eröffnet werden.

Allerdings sind an die konkreten Modelle erhebliche Anfragen zu richten. Wenn Dauer oder Umfang eines Freiwilligendienstes bei entsprechenden Aufwandsentschädigungen oder Unterhaltleistungen ein gewisses Maß unterschreitet besteht Gefahr, ungewollte Substitutionseffekte zu klassischen Ehrenämtern auszulösen.

Freiwilligendienste leiten für junge Menschen häufig eine Phase der Verselbstständigung ein. Diese Phase ist auch von starken Orientierungsbedarfen geprägt. Bei Erwachsenen ist diese bereits vollzogen. Häufig verfügen Erwachsene damit über bessere Möglichkeiten, Unterhalt und Lebensstandard während der Phasen intensivierten Engagements zu sichern, auch wenn dies nicht für alle Erwachsenengruppen zutrifft. Von daher erscheint es gerechtfertigt, zunächst den bedarfsgerechten Ausbau der Freiwilligendienste für junge Menschen und besondere Zielgruppen von Erwachsenen zu fordern, bevor ein breiter Ausbau von allgemeinzugänglichen Freiwilligendiensten für Erwachsene erfolgt.

Im Interesse junger Menschen muss der Ausbau der Jugend-Freiwilligendienste in der Gesellschaft bis auf weiteres Vorrang haben. Langfristig sollten Freiwilligendienste allen Menschen offen stehen.

Zusammengefasst fordert der Deutsche Bundesjugendring:

  • Freiwilligendienste müssen auch zukünftig als Lerndienste mit einem ausgeprägten Bildungscharakter ausgestaltet werden. Hierzu müssen die Bildungsstandards erhalten bleiben bzw. bei neuen Diensten übernommen werden.
  • Jeder junge Mensch, der einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, muss hierzu die Möglichkeit erhalten. Das Angebot an Freiwilligendiensten muss dazu bedarfsgerecht ausgebaut werden. Ein ausreichendes Angebot von Jugend-Freiwilligendiensten muss Vorrang vor Angeboten für Erwachsenen haben.
  • Das Angebot an Einsatzstellen und die staatliche Förderung muss sich an den Interessen junger Menschen orientieren. Die Finanzierung von besonders gut nachgefragten Freiwilligendiensten muss Vorrang vor anderen haben.
  • Freiwilligendienste dürfen nicht als Mittel der Kostendämpfung oder zur De-Professionalisierung missbraucht werden.
  • Die Zugangsvoraussetzungen für junge Menschen die benachteiligenden Umständen ausgesetzt sind, müssen verbessert werden. Dies ist nur durch den Erhalt und die Weiterentwicklung der Bildungs- und Betreuungsstandards möglich.
  • Das Angebot von Freiwilligendienst ist Sache der Zivilgesellschaft. Eine plurale Trägerlandschaft ermöglicht Wunsch- und Wahlfreiheit. Staatliche Freiwilligendienste werden abgelehnt.
  • Für eine an den Interessen junger Menschen orientierte Weiterentwicklung der Freiwilligendienste ist auf Bundesebene die Verankerung, Förderung und kohärente Ausgestaltung durch ihre Re-Integration in den Kinder- und Jugendplan des Bundes erforderlich.

Bei einer Enthaltung von der 80. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 26./27.10.2007 in Hannover beschlossen.

Themen: Ehrenamt