Jugendpolitik

Jugend-Check weiterentwickeln und einführen!

Der DBJR-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 3. Mai 2017 die folgende Position zum Jugend-Check beschlossen:

Wir, die im Deutschen Bundesjugendring (DBJR) zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe, kritisieren in aller Deutlichkeit, dass die Bundesregierung einen Jugend-Check als Aufgabe des Bundes im Rahmen des SGB VIII (§ 83 SGB VIII) nicht gesetzlich verankert. Wir bedauern außerordentlich, dass sie damit den Koalitionsvertrag nicht umsetzt. Der Jugend-Check ist im Interesse junger Menschen. Das Verhindern der gesetzlichen Verankerung eines wirksamen Jugend-Checks unterstreicht einmal mehr, wie notwendig er ist.

Der Jugendcheck war das zentrale Element der Jugendstrategie der Bundesregierung. Er würde einen wirksamen und spürbaren Beitrag zu mehr Jugendgerechtigkeit leisten und zu einer besseren Gesetzgebung führen, die auch die Interessen junger Menschen berücksichtigt.

Wir befassen uns bereits seit Jahren mit der Idee eines Jugend-Checks und haben maßgeblich daran mitgewirkt, die Idee eines solchen Instruments in der politischen Debatte zu etablieren. Aus diesem Grund begrüßten wir die Festschreibung des Jugend-Checks im Koalitionsvertrag und waren gerne bereit, an seiner Entwicklung und Umsetzung aktiv mitzuarbeiten. Auf Bitten des Bundesjugendministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat der DBJR zu bisher zehn Workshops eingeladen, an denen neben dem BMFSFJ auch Vertreter_innen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ, der Koordinierungsstelle „Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) teilnahmen. Die Beratungen waren geprägt vom gemeinsamen Ziel, einen fachlich anspruchsvollen und wirksamen Jugend-Check zu entwickeln. Als Ergebnisse dieses Prozesses wurden deutlich: Die grundlegende Idee für einen Jugend-Check kann funktionieren. Der Jugend-Check ist weder ein Bürokratiemonster noch ein bestimmtes Privileg einer spezifischen Bevölkerungsgruppe. Er ist auch kein Ausnahmemodell im Gesetzgebungsprozess, sondern ein notwendiges Instrument, um die Interessen junger Menschen besser in der Gesetzgebung zu berücksichtigen und die Gesetzgebung damit zu verbessern.

Am Ende des Entwicklungsprozesses standen:

  • die grundlegenden Qualitätsmerkmale, ausführlich beschrieben im Zwischenbericht[1], die wir auch weiterhin für einen wirksamen Jugend-Check für unerlässlich halten:
  • Der Jugend-Check ist verbindlich gesetzlich verankert.
  • Der Jugend-Check wird ressortübergreifend angewandt.
  • Die Anwendung des Jugend-Checks wird durch ein unabhängiges Prüfgremium begleitet,
  • mehrere Varianten der gesetzlichen Verankerung und verfahrenstechnischen Umsetzung, die mit Unterstützung durch das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer erarbeitet und auf ihre Rechtskonformität geprüft wurden,
  • ein Prüfraster aus zur Zeit 14 Wirkungsdimensionen in acht Lebensbereichen samt einem ersten Entwurf für ein Tool für den inhaltlichen Prüfprozess – erarbeitet vor allem durch den DBJR.

Damit sind alle Voraussetzungen für eine Einführung des Jugend-Checks gegeben. Es ist somit alleine dem politischen Willen der Bundesregierung geschuldet, dass die Verankerung des Jugend-Check, der im Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) noch enthalten war, nun nicht Bestandteil des Gesetzentwurfs ist, der in den parlamentarischen Prozess eingebracht wird.

Daher fordern wir

  • die Bundesregierung auf, entsprechend des Koalitionsvertrages weiter an einer Einführung eines Jugend-Check in o.g. Sinne zu arbeiten. Dies bedeutet konkret, die Voraussetzungen zu schaffen, die Instrumente zu schärfen und weiterzuentwickeln sowie das Ganze ausführlich und über einen längeren Zeitraum zumindest im Zuständigkeitsbereich des BMFSFJ zu testen. Die Voraussetzungen sind noch in dieser Wahlperiode sicherzustellen, auch wenn der Testzeitraum darüber hinausgehen sollte. Der DBJR und alle anderen bisher beteiligten sind einzubeziehen und auch darüber hinaus ist Transparenz herzustellen.
  • die Fraktionen im Bundestag auf – hierbei insbesondere die Fraktionen der Regierungskoalition, die sich in ihrem Koalitionsvertrag entsprechend verpflichtet haben – noch in dieser Wahlperiode mögliche Schritte auf dem Weg zu einer gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Absicherung zu gehen.
  • alle demokratischen Parteien auf, bei der Erarbeitung ihrer Wahlprogramme das Thema bessere Gesetzgebung und Jugendgerechtigkeit nicht zu vernachlässigen und dazu u.a. die gesetzliche Verankerung eines wirksamen Jugend-Checks vorzusehen.

Vom Vorstand des DBJR auf seiner Sitzung am 3. Mai 2017 einstimmig beschlossen.

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[1] „… um Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Interessen der jungen Generation zu überprüfen“ - Diskussionspapier zur Entwicklung eines Jugend-Checks für Maßnahmen der Bundesregierung. Dieses Diskussionspapier ist gleichzeitig der Zwischenbericht der Expertinnen und Experten der sechs Workshops zur Entwicklung eines Jugend-Checks, die zwischen Dezember 2014 und Oktober 2015 stattgefunden haben.

Themen: Jugendpolitik