Vielfalt

Inklusionsbeirat kritisiert Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Das geplante Gesetz bedeutet eine massive Verschlechterung für Menschen mit einem Intensivpflegebedarf. Der umstrittene Gesetzentwurf betrifft auch junge Menschen.

Der Inklusionsbeirat, in dem wir als DBJR Mitglied sind, übt deutliche Kritik am geplanten Intensivpflege- und Rehabilitationsgesetz (IPReG) des Bundesministeriums für Gesundheit. Trotz einiger Nachbesserungen gegenüber einem ersten Entwurf beobachtet der Inklusionsbeiratdie geplante Gesetzesänderung weiterhin mit großer Sorge. Nach wie vor ist zu befürchten, dass beatmete Menschen aus Kostengründen in stationäre Pflegeeinrichtungen gedrängt werden, da sie grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf häusliche Krankenpflege haben sollen. Im Ergebnis würden damit erwachsene schwerstpflegebedürftige Menschen von Versicherungsleistungen am von ihnen gewählten Lebensort ausgeschlossen und gezwungen, in einem Pflegeheim zu leben. Dies wäre ein massiver Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht aus Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Der Inklusionsbeirat fordert die Bundesregierung daher auf, keinen Gesetzentwurf zu beschließen, der so eklatant die UN-BRK verletzt, indem er Menschen mit einem hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege schlechterstellt als bisher. Dies muss gelten sowohl für Menschen, welche bislang mit häuslicher Beatmung leben, als auch für Menschen, die künftig diese Form der Versorgung wählen. Menschen mit hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege müssen auch künftig die gleichberechtigte Möglichkeit erhalten, ihren Wohnort frei zu wählen.

Der Gesetzentwurf betrifft insbesondere auch junge Menschen ab 18 Jahren. Wir stehen für eine selbstbestimmte Entscheidung und eine unabhängige Lebensführung. Orts- bzw. Leistungszuweisungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres widersprechen dem Recht auf Selbstbestimmung und stellen einen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar.

Zur vollständigen Stellungnahme des Inklusionsbeirats.

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