Armut Gerechtigkeit

Hartz IV-Sanktionen bei U25 beenden

Das Bundesverfassungsgericht hat Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten beim Bezug des Arbeitslosengeld II als teilweise verfassungswidrig erklärt. Aus unserer Sicht dürften auch die Sanktionen gegen junge Menschen unter 25 nicht weiter in Kraft bleiben.

Die Benachteiligungen junger Menschen waren leider nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ist deswegen zu befürchten, dass diese Sanktionen nicht zurückgenommen werden. „Gerade für junge Menschen sind die Folgen der sogar noch strengeren Sanktionen fatal“, sagt unser Vorstandsmitglied Matthias Schröder und ergänzt: „Nun müssten junge Menschen auch noch extra klagen.“

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent als teilweise unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnet. Auch eine starre Frist von drei Monaten, die bei Sanktionen bisher gelten, darf es aus Sicht der Verfassungsrichter*innen nicht weiter geben. Warum das für junge Menschen nicht gelten solle, bleibt ein Rätsel. „Vorliegende Erkenntnisse sagen speziell bei U25-Sanktionen, dass ihre Wirkung nicht erfüllt wird, sondern sogar kontraproduktiv ist“, sagt Matthias Schröder. Meist entstehen unzumutbare Härten, die der Gesetzgeber offensichtlich in Kauf nimmt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zitiert eine Studie, wonach sich vielfältige Sanktionsfolgen zeigen: Von mangelnder Ernährung über familiäre Spannungen bis zum Verlust der Wohnung verlaufen die Folgen für junge Menschen. Laut der Studie verringern Sanktionen besonders die gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten erheblich.

Eine andere zitierte Studie zweifelt die Wirksamkeit der Sanktionen an.  „Gerade junge Menschen sind ohnehin viel stärker von Armut betroffen, da wirken die Sanktionen verheerend. Die Gesetzgeber*innen müssen jetzt Verantwortung übernehmen und das Sanktionsprinzip durch das Solidaritätsprinzip ersetzen“, sagt Matthias Schröder.

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