Medien- und Digitalpolitik

Grundlinien für eine jugendpolitische Netzpolitik

Der DBJR-Hauptausschuss hat am 4. Dezember 2013 die Position „Grundlinien für eine jugendpolitische Netzpolitik“ beschlossen:

Das Internet und die vielen auf ihm basierenden Anwendungen werden zurecht in der öffentlichen Wahrnehmung breit diskutiert. Seit die ersten Computer in den 1960er Jahren miteinander vernetzt wurden, hat die so entstandene Infrastruktur Umwälzungen angestoßen, die als revolutionär bezeichnet werden können. Nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche wurden vom Internet beeinflusst. Ob im Alltag, in der Realwirtschaft oder den globalen Finanzmärkten, in Medienwelt oder Politik - überall haben die technologischen Möglichkeiten zu oft tiefgreifenden strukturellen Veränderungen geführt.

Die junge Generation hat zu diesen Veränderungen besonders beigetragen. Und sie ist auch besonders von ihnen betroffen. Junge Menschen nutzen die Möglichkeiten des Internet unbefangener, sehen neue Potentiale und entwickeln sie. Nicht nur  Anwendungen wie Facebook und andere soziale Medien, die für die gesellschaftliche Diskussion heute bestimmend sind, wurden von jungen Menschen erfunden und weiterentwickelt. Junge Menschen nutzen das Internet als Infrastruktur und Ressource für kreative neue Ideen. Sie prägen so auch die Entwicklung der Gesellschaft.

Davon wird häufig jedoch wenig wahrgenommen. Die öffentliche Diskussion zeichnet dagegen zu oft ein Bild von jungen Menschen als überforderte Konsument_innen vernetzter Kommunikation, die sich in einer ‘virtuellen’ Welt verlieren.

Doch die vom Internet geprägte Welt ist weiter eine reale. Junge Menschen leben in ihr. Sie nutzen das Internet in vielfältiger Weise dazu, diese reale Welt mit all ihren Herausforderungen zu gestalten und zu bereichern. Die Rolle des Internet für junge Menschen - und die junger Menschen für die Veränderungen, die das Internet für die Zukunft der Gesellschaft bedeutet - darf deshalb nicht als eine passive missverstanden werden.

Im Gegenteil: Die aktive Rolle junger Menschen in einer vom Internet geprägten Gesellschaft muss anerkannt und verstanden werden. Sie muss sich in einer eigenständigen Jugendpolitik wie in einer Gesellschaftspolitik generell spiegeln. Sowohl im Sinne und Interesse junger Menschen als auch mit Blick auf die demokratische Weiterentwicklung gesellschaftlicher Strukturen muss Jugendpolitik auch Netzpolitik sein. 

Jugendpolitisch verstandene Netzpolitik mischt sich im Interesse und aus der Perspektive junger Menschen in die Gestaltung des Internets, seiner materiellen und immateriellen Grundlagen, seiner Anwendungen und all derer Bereiche ein, die vom Internet Veränderungszwängen ausgesetzt sind.

Insbesondere der Mangel an dezidiert aus der Perspektive junger Menschen handelnder Jugendpolitik macht es schwer, Fragen befriedigend und umfassend zu beantworten, die sich aus dem Internet und seinen Anwendungen ergeben.

In seiner Stellungnahme “Zur Neupositionierung von Jugendpolitik: Notwendigkeiten und Stolpersteine” hat das Bundesjugendkuratorium zum Beispiel bereits 2009 die Unterscheidung zwischen “klassischer” und “moderner”  Form von Jugendhilfepolitik getroffen. Klassische Jugendhilfepolitik ist vom Gedanken des Schutzes junger Menschen und ihrer Befähigung im Umgang mit gesellschaftlichen, sozialen, ökonomischen und anderen Herausforderungen geprägt. Moderne Jugendpolitik bezieht sich dagegen auf Teilhabe im Sinne von Selbst- und Mitbestimmung, politische Rechte, und Fragen von Machtbeziehungen und dem Verhältnis der Generationen. Erst in der Kombination beider Formen ergibt sich eine “kohärente” Jugendpolitik. Die Auseinandersetzung mit der Rolle des Internet für junge Menschen in der Öffentlichkeit ist jedoch weitgehend nur von dem klassischen Ansatz zu Jugendhilfepolitik geprägt.

Insbesondere die Frage des Schutzes junger Menschen vor “gefährdenden” Inhalten und die Ausbildung von Medienkompetenz stehen im Mittelpunkt der jugendpolitischen Debatte um das Internet und Neue Medien. Vergessen wird dabei jedoch oft, dass junge Menschen diese Medien entscheidend gestalten, als “digital natives” noch eher Expert_innen der Netzkompetenz sind als ihre Elterngenerationen, und das Internet schwerwiegende Fragen in Bezug auf Bürgerrechte und gesellschaftliche Machtstrukturen aufwirft.

Nur durch eine kohärente Betrachtung der Rolle des Internet für junge Menschen aus ihrer eigenen Perspektive, können seine Risiken minimiert und Jugendliche im Umgang mit verbleibenden Risiken gestärkt werden. Fragen des Zugangs, der Persönlichkeitsrechte, der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Gerechtigkeit und der Bedeutung des Internet für die Zukunft der Gesellschaft kann nur so jugendgemäß und nachhaltig beantwortet werden; so wird das volle Potential des Internet ausgeschöpft.

Eine echte, kohärente Jugendpolitik muss sich deshalb der Netzpolitik annehmen - und eine gute Netzpolitik braucht eine wirkliche jugendpolitische Sichtweise. Diese wird keine einfachen, schnellen Antworten auf die sich immer neu stellenden Herausforderungen geben können. Stattdessen muss nun eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber beginnen, wie das Internet als Gemeingut gepflegt und gesteuert werden kann. Eine gute Jugendpolitik muss sich deshalb der Netzpolitik annehmen, weil sie wichtig für die Lebenswelt und Interessen junger Menschen ist. Eine gute Netzpolitik kann andererseits nicht auf eine dezidiert jugendpolitische Sichtweise verzichten.

Herausforderungen für eine jugendpolitische Netzpolitik

Das Internet und alle darauf aufbauenden Anwendungen müssen sicher sein. Das bedeutet aber nur zu einem begrenzten Teil Sicherheit vor jugendgefährdenden Inhalten. Sicherheit im Netz meint vor allem Sicherheit von Daten und Persönlichkeitsrechten. Informationen müssen sicher sein vor unbefugtem, illegitimem oder unethischem Zugriff durch Privatpersonen, Staatsorganen und wirtschaftlichen Interessen.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zentral für Sicherheit in vom Internet geprägten Gesellschaften. Es auszugestalten und an die vernetzte Welt anzupassen ist unerlässlich. Dazu bedarf es politischer Auseinandersetzung, die sich auch mit der Vereinbarung von Sicherheit und Freiheit in der vernetzten Gesellschaft beschäftigt.

Das Internet steht selbst für Freiheit. Es erlaubt Kommunikation, die vorher durch praktische Beschränkungen wie Distanz, durch Kosten oder durch staatliche Beschränkungen begrenzt war. Nicht zuletzt die auch und gerade von Jugendlichen getragenen Revolutionen des “arabischen Frühling” haben gezeigt, dass die Freiheit der auf dem Internet basierenden Kommunikationsnetzwerke auch zur Durchsetzung von politischer Freiheit über die freie Meinungsäußerung und den freien Zugang zu Information wichtig sind. Aber auch die Entwicklung des Internets und seiner Anwendungen lebt von Freiheit - zum Beispiel von freiem Zugang zu Information und freier Software.

Gleichzeitig braucht das Internet Gleichheit. Die Gleichheit aller Datenpakete in den physischen Strukturen des Netzes - die sogenannte Netzneutralität - war elementar für die Entwicklung des Internets - und bleibt es weiterhin. Gleicher Zugang zum Internet muss aber auch für Menschen gelten: dem sogenannten ‘digital divide’, also dem ungleichen Zugang zum Internet aufgrund sozialer, politischer, geographischer und ökonomischer Benachteiligungen muss entgegengetreten werden. Das Internet darf nicht bestehende Ungleichheiten verschärfen oder neue schaffen.

Das Internet hat die Produktion und den Konsum von geistigem Eigentum verändert. Medien und Inhalte werden über das Internet einfacher, schneller und oft kostenfrei zugänglich. Damit einher geht die Auflösung der traditionellen Strukturen wirtschaftlicher Verwertung von geistigem Eigentum. Insbesondere Rechteinhaber_innen  sehen dies mit berechtigter Sorge. Neue Modelle haben sich bisher noch nicht umfassend entwickeln können.

Gleichzeitig vereinfacht das Internet aber auch die Produktion „geistigen Eigentums“ und schafft vollkommen neue Möglichkeiten. Durch den freien (und freieren) Zugang zu Information wird es einfacher, neues Wissen zu schaffen und neue kulturelle Güter zu kreieren. Die in sozialen Netzwerken geschaffene ‚Information’ ist ein kultureller Wert, der mit ‚geistigem Eigentum’ kaum beschreibbar ist, aber wirtschaftlich sehr wohl ausgebeutet werden kann. Seine „Autor_innen“ – die Gesamtheit der User_innen sozialer Netzwerke – haben im jetzigen System keine zufriedenstellende Möglichkeit, über ihre Kreation und deren Verwertung zu bestimmen. Die Betreiber_innen der Infrastruktur verwerten sie jedoch bereits.

An dem Paradigma des bisherigen Urheberrechtes  festzuhalten wird der Realität des Internet deshalb nicht gerecht. Es versagt zunehmend bei der Entlohnung klassischer Rechteinhaber_innen, verlangsamt die Entwicklung neuer Modelle und kann jene Wertschöpfung, die durch das Internet erst ermöglicht wurde, nicht angemessen erfassen. Ein neues Urheberrecht ist deshalb nötig – eines, das insbesondere die gemeinschaftlichen und kollaborativen Schöpfungen innerhalb des Internet angemessen zu schützen weiß.

Forderungen

Aus einer kohärenten jugendpolitischen Perspektive auf das Netz, ergeben sich vor diesen Herausforderungen verschiedene Konsequenzen. Der Deutsche Bundesjugendring fordert:

Die Neutralität der informationstechnologischen Infrastruktur gegenüber Datenpaketen (Netzneutralität) ist eine Grundvoraussetzung für die demokratische Weiterentwicklung des Internet und muss uneingeschränkt gelten. Sie aufzuweichen bedeutet die Eigenlogik und das Potential des Internet auszuhebeln.

Wir fordern deshalb politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger_innen auf, Netzneutralität zu garantieren und umzusetzen.

Allen Menschen - und insbesondere Jugendlichen - muss der Zugang zum Internet und seinen Anwendungen möglich sein. Das bedeutet Zugang zur notwendigen Hardware einerseits und zur Netzinfrastruktur andererseits.

Wir fordern deshalb den flächendeckenden Ausbau von erschwinglichen Breitbandinternetzugängen - insbesondere im ländlichen Raum - und den Zugang aller Jugendlichen zu angemessener Hardware.

Jugendliche brauchen Sicherheit im Internet - insbesondere vor sie gefährdender und entmündigender Verwendung ihrer Informationen. Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht den Verzicht auf die Nutzung des Internet bedeuten müssen. Stattdessen muss die Rechtslage den Bedürfnissen der Nutzer_innen und Bürger_innen angepasst werden.

Wir fordern deshalb den Schutz vor Überwachung (durch staatliche, private oder kommerzieller Interessen) und den Schutz der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung rechtlich neu zu gestalten. Die Verabschiedung einer starken europäischen Datenschutzverordnung, die das Recht auf Vergessen beinhaltet, ist dazu ein wichtiger Schritt.

Das Internet hat die bisherigen Strukturen wirtschaftlicher Verwertung geistigen Eigentums ebenso infrage gestellt, wie es die Bedingungen seiner Produktion verändert, und in vielerlei Hinsicht verbessert hat. Urheber_innen geistigen Eigentums müssen dies auch wirtschaftlich verwerten können, aber dazu sind nun neue Formen notwendig. Diese zu entwickeln ist eine Herausforderung, die kreativ angegangen werden muss und die Chance birgt, gerechtere Strukturen und Mechanismen zu schaffen.

Wir fordern deshalb ein Urheber_innenrecht, das gerecht ist für alle: die Nutzer_innen und Produzent_innen geistigen Eigentums, nicht nur die Verwerter_innen von bestehenden Interessen. Das Urheber_innenrecht und seine Durchsetzung darf in keinem Fall dazu dienen die freie Meinungsäußerung einzuschränken und muss für Beschuldigte gerichtlich überprüfbar sein. Der DBJR betont dabei die Belange junger Menschen, die besonders von der einschüchternden Abmahnpraxis betroffen sind. Er wird darüber hinaus die Weiterentwicklung des Urheber_innenrechts aus jugendpolitischer Perspektive konstruktiv begleiten.

Das Internet hat soziale Netzwerke ermöglicht. Ihre Entwicklung steht heute erst am Anfang. Ihr wirklicher Wert liegt nicht in ihrer Struktur sondern in den Verbindungen und Kommunikationen, die durch ihre Teilnehmer_innen ständig kreiert werden. Der Wert dieser kollektiven und interaktiven Schöpfung muss denen gehören, die ihre Urheber_innen sind: nicht den Firmen die Infrastruktur bereitstellen und von ihr profitieren, sondern den User_innen als eigentlichen ‘Autor_innen’.

Wir fordern deshalb, die Kontrolle  über die Verwertung von Information den User_innen als Urheber_innen zu überlassen. Die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden.

Das Internet beruht auf materiellen und immateriellen Infrastrukturen. Beide werden durch politisches Handeln, durch Finanzierung und Regulierung und durch rechtliche Rahmenbedingungen gestaltet. Diese Prozesse sind heute noch kompliziert, intransparent und ungenügend in der politischen Diskussion zusammengeführt.

Wir fordern deshalb, dass Entscheidungen, die die Infrastrukturen des Internet betreffen, transparent getroffen und diskutiert werden. Die Rahmenbedingungen des Internet müssen demokratisch kontrolliert werden und dürfen weder den Entscheidungen großer Konzerne noch intransparenten Regierungsbehörden überlassen werden

Das Internet macht nicht an Staatsgrenzen halt. Das ist ein Stärke, aber auch eine Herausforderung für die demokratische Kontrolle und Gestaltung des Internets, insbesondere der Sicherung der von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten. Einige Staaten und Konsortien von Unternehmen können über die Kontrolle von für das Internet essentiellen Protokollen und Standards besondere Macht ausüben.

Wir fordern deshalb die Schaffung demokratischer und transparenter Strukturen der weltweiten Governance des Internet und seiner materiellen und immateriellen Infrastruktur.

Einstimmig beschlossen auf der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Dezember 2013 in Berlin.

Themen: Medien- und Digitalpolitik