Gerechtigkeit

Für einen leistungsfähigen Sozialstaat

Die DBJR-Vollversammlung hat am 25./26. Oktober 2013 die Position „Für einen leistungsfähigen Sozialstaat – Sozialpolitische Leitlinien des DBJR“ beschlossen:

Die letzten Jahre waren in Deutschland von einer immer tiefer werdenden Kluft zwischen arm und reich geprägt. Während auf der einen Seite in unserem reichen Land immer mehr Kinder und Jugendliche in Armut leben, konzentrieren sich auf der anderen Seite Reichtum und Vermögen in einem ebenfalls zunehmenden Maße.

Junge Menschen möchten in einem friedlichen gesellschaftlichen Umfeld aufwachsen, in dem die Erfüllung der alltäglichen Grundbedürfnisse gesichert ist. Für die heute jungen Menschen ist dies zunehmend gefährdet. Diese Entwicklungen bedrohen aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) und der in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbände und Landesjugendringe den Zusammenhalt und die Stabilität der Gesellschaft.

Für den DBJR ist es Aufgabe eines leistungsfähigen Sozialstaates, allen Menschen ein Leben außerhalb von Armut zu ermöglichen. Dafür ist es notwendig, als steuernde Instanz dort aktiv einzugreifen, wo die Ergebnisse von Marktprozessen dazu nicht ausreichen. Als nationaler Zusammenschluss der Jugendverbände und Landesjugendringe benennt der DBJR in diesem Papier Grundsätze und Forderungen vor allem konkret für den Sozialstaat Deutschland.

Der DBJR ist jedoch überzeugt, dass die hier formulierten Mindestanforderungen an einen aktiven Sozialstaat in allen Ländern gleichermaßen gelten müssen und im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme der jeweiligen Länder umzusetzen sind.

Unsere Mindestanforderungen an einen leistungsfähigen Sozialstaat

Aufgabe und Pflicht eines jeden Sozialstaates ist es, soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit anzustreben, um die Teilhabe aller an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen zu gewährleisten. Es liegt in der öffentlichen Verantwortung, für alle in Deutschland lebenden Menschen den dazu notwendigen finanziellen Bedarf (soziokulturelles Existenzminimum)[1] sicherzustellen und die notwendige öffentliche Infrastruktur vorzuhalten. Die genaue Höhe des Bedarfs ist das Ergebnis sozialpolitischer Aushandlungsprozesse. Unabhängig von Macht- und Mehrheitsverhältnissen muss sie jedoch immer die gesellschaftliche und politische Teilhabe materiell sicherstellen.

Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt die Grundanforderungen einer Sozialpolitik um. Diese sind für den DBJR:

Entkoppelung von den Risiken des (Arbeits-)Marktes

In einem marktwirtschaftlichen System sind Existenz und individuelle Lebensqualität an die Erwerbsarbeit und deren Entlohnung gekoppelt. Sozialpolitik muss hier darauf zielen, jede_n Einzelne_n unabhängig vom individuellen Arbeitsmarktstatus vor den sozioökonomischen Folgen der Risiken unseres Wirtschaftens und Lebens – wie u.a. Erwerbslosigkeit, Betreuung und Pflege von Angehörigen, Alter, Krankheit und Invalidität – zu schützen. Der Sozialstaat muss daher unabhängig von Marktmechanismen mit Hilfe staatlicher Institutionen einen angemessenen und menschenwürdigen Lebensstandard sichern und in diesem Zusammenhang eine relative Entkoppelung des und der Einzelne_n von Risiken und Zwängen der Märkte herstellen.

Bekämpfung sozialer Ungleichheit

Sozialpolitik muss darauf zielen, soziale Ungleichheiten, die sich beispielsweise aufgrund von Erwerbsstatus, Nationalität, Geschlecht oder geistigen und körperlichen Kompetenzen ergeben, zumindest materiell einzudämmen, ausreichende Verteilungsgerechtigkeit herzustellen und zu verhindern, dass sich Statusunterschiede wie unterschiedliche Einkommen oder Bildungsniveaus verfestigen sowie automatisch fortsetzen.

Herstellung gleicher gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeiten

Menschen, die sich aufgrund eines zu niedrigen Einkommens um die Sicherung ihrer Grundbedürfnisse sorgen, beteiligen sich weniger an gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Beispielsweise sind die Wahlbeteiligung[2] und das freiwillige Engagement[3] armer und benachteiligter Menschen besonders niedrig. Eine ökonomisch angespannte Lebenslage erhöht die relativen Kosten gesellschaftlicher Teilhabe und führt zu Frustration mit und Entfremdung vom gesellschaftlichen Leben. Teilhabe im öffentlichen Raum zu ermöglichen ist darum zwingend eine Aufgabe des demokratischen Sozialstaats. Sozialpolitische Maßnahmen müssen allen Menschen ermöglichen, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Diesen Anforderungen wird der Sozialstaat in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern derzeit nicht gerecht. Insbesondere die von der Finanzmarktkrise ausgehende Austeritätspolitik hat zum massiven Rückbau sozialstaatlicher Leistungen geführt. Demgegenüber stehen keine Maßnahmen, die Profiteur_innen und Verursacher der Krise angemessen zur Verantwortung zu ziehen. Der DBJR verurteilt deshalb, dass der Sicherung finanzwirtschaftlicher Strukturen ein wesentlich höheres Gewicht als dem Wohlergehen der Menschen eingeräumt wird.

Weiterentwicklung des Sozialstaates

In den letzten Jahren wurde der Charakter des Sozialstaats in Deutschland so verändert, dass er nun nicht mehr als ausgleichendes Gegengewicht zu Marktmechanismen fungiert, sondern ihnen zur Unterstützung beigeordnet ist. Dies ging mit einem Rückzug des Staates und einer starken Einschränkung seiner Leistungen bei vielen sozialstaatlichen Aufgaben einher.

Deutlichstes und gravierendstes Bespiel dafür ist die Arbeitsmarktreform, die vor allem durch die sogenannten Hartz-Gesetze erfolgte. Als zentrales Element beinhaltet sie das Postulat des Förderns und Forderns. Dadurch werden Sozialleistungen nicht mehr nur an die Hilfsbedürftigkeit, sondern durch die Auferlegung diverser Pflichten auch an die Hilfswürdigkeit der Betroffenen gekoppelt. Das widerspricht den Werten der im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Landesjugendringe, aufgrund dessen sich schon alleine aus der Tatsache der Hilfsbedürftigkeit die Pflicht zur Hilfeleistung ergibt.

Insbesondere kritisiert der DBJR die Veränderung der Zumutbarkeitsregelungen in Paragraf 10 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II).[4] Diese hat dazu geführt, dass bei Androhung empfindlicher und verfassungsrechtlich umstrittener Sanktionen nahezu jedes Arbeitsangebot angenommen werden muss. Dies schwächt die Position der Arbeitssuchenden bei Fragen der Entlohnung und der Arbeitsbedingungen erheblich. Letztendlich hat dies maßgeblich zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen beigetragen.

Zusammen mit der Förderung von prekärer Selbstständigkeit und sogenannten Ein-Euro-Jobs ist die oben beschriebene Sanktionspolitik die Basis für einen Niedriglohnsektor, in dem immer mehr Menschen als sogenannte working poor nicht von ihrer Arbeit leben können und deshalb ergänzende Sozialleistungen erhalten. Auf diesem Weg subventioniert der Staat den Niedriglohnsektor und ermöglicht auf Dumpinglöhne aufbauende Geschäftsmodelle.

Junge Menschen im Leistungsbezug sind bis zum Alter von 25 Jahren gezwungen, bei den Eltern zu wohnen. Ihnen fehlt dadurch die Möglichkeit, sich auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens von ihrem Elternhaus unabhängig zu machen; das selbstbestimmte Leben verzögert sich um mehrere Jahre. Besonders schwerwiegend ist dies in Fällen, in denen Eltern und Kinder unterschiedliche Lebensentwürfe haben oder das Zusammenleben mit Eltern der Entwicklung junger Menschen nicht zuträglich ist.

Die aktuelle Bildungs-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik sowie die aktuellen ökonomischen Entwicklungen verschlechtern auch die Möglichkeiten junger Menschen, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die jeweilige sozioökonomische Situation lässt vielen jungen Menschen keine ausreichende materielle Basis für ehrenamtliches Engagement. Das Freiwilligensurvey 2009 zeigt, dass es der Gesellschaft nicht ausreichend gelingt, erwerbslose Menschen in die Infrastruktur der Zivilgesellschaft einzubeziehen.[5]

Kinder und Jugendliche aus Familien im Leistungsbezug sind besonders von Ausgrenzungsprozessen auf Seiten der zivilgesellschaftlichen Gruppen betroffen. Sie werden darüber hinaus aufgrund der Erwerbslosigkeit ihrer Eltern ständig mit existenziellen Ängsten konfrontiert. Um die Gesellschaft mitzugestalten müssen sie nicht nur für ihre (politischen) Ziele, sondern auch gegen ihre gesellschaftliche Marginalisierung kämpfen.

Damit werden derzeit die Grundanforderungen des DBJR an einen leistungsfähigen Sozialstaat nicht ausreichend erfüllt. Der DBJR fordert deshalb:

  • einen starken Sozialstaat, der sich nicht an unternehmerischen Logiken und betriebswirtschaftlicher Effizienz ausrichtet und sich damit Marktmechanismen unterordnet.
  • Strukturen, die in Partnerschaften lebende Menschen nicht in Abhängigkeiten zwingen. Der Sozialstaat muss auch zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen.
  • eine deutliche Steigerung der Löhne, insbesondere in den Berufsfeldern des Sozial und Sorgebereichs.
  • die Wirtschaft und das formale Bildungssystem auf, keine überhöhten, unerfüllbaren und teilweise widersprüchliche Forderungen an junge Menschen zu stellen. Eine Reduzierung junger Menschen und ihrer Lebensläufe auf ihre wirtschaftliche Verwertbarkeit widerspricht den Werten der Jugendverbände.
  • die Abschaffung der überzogenen Sanktionen und Zumutbarkeitsregeln. Es muss sichergestellt sein, dass die Entlohnung des angeboten Arbeitsplatzes die Lebenshaltungskosten deckt und gute Arbeitsbedingungen gewährleistet.
  • die Einführung eines leistungsunabhängigen Grundeinkommens ohne Bedürftigkeitsnachweis und Erwerbsarbeitszwang zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherung und damit die Herstellung gleicher gesellschaftlicher Teilhabemöglichkeiten für alle Menschen in unserem Land.[6]
  • eine Kindergrundsicherung als ersten Schritt, durch die Erziehungsberechtigte die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder frei von Armut und anderen Belastungen zu erziehen und zu bilden. Dies muss von einem qualitativen und quantitativen Ausbau von Betreuungs und von familienergänzenden Angeboten begleitet werden, welche zum Abbau sozialer Benachteiligungen beitragen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
  • eine angemessene Anerkennung und Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit junger Menschen, so dass ihnen eine Beteiligung unabhängig von ihrer sozioökonomischen Situation möglich ist.

Arbeitswelt

Teilhabe von jungen Menschen am Arbeitsmarkt

Eine gute Ausbildung dient der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen zu lernen, ihre Potenziale zu entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten. Sie ist für alle jungen Menschen gleichzeitig die beste Voraussetzung, sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Wer eine gute Berufsausbildung abgeschlossen hat, wird seltener erwerbslos und kann sich auch im weiteren Lebensverlauf besser auf neue Anforderungen einstellen bzw. sich aktiv weiterbilden. Aufgrund des Bildungsverständnisses der Jugendverbände ist es dabei besonders wichtig, dass junge Menschen sich ihren Beruf frei, nach ihren eigenen Interessen und Fähigkeiten, aussuchen können.

Jedoch können eine verbesserte (Aus-)Bildung, die die Chancengleichheit für alle jungen Menschen erhöht und eine damit einhergehende entsprechende Bildungspolitik[7] Sozialpolitik nur ergänzen, nicht ersetzen. Bildungspolitik alleine schafft weder die von uns geforderte Lösung von den Risiken des Arbeitsmarktes noch eine ausreichende Verteilungsgerechtigkeit in der Gesellschaft.

Auch wenn in einigen Regionen betriebliche Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben, erhalten aufgrund des fortbestehenden Ausbildungsplatzmangels nicht alle Jugendlichen einen betrieblichen Ausbildungsplatz, die sich um einen solchen bewerben. Stattdessen werden viele von ihnen als nicht ausbildungsreif stigmatisiert. Das führt aus Sicht des DBJR zu der unhaltbaren Situation, dass jährlich Hunderttausende von Schulabgänger_innen in das so genannte Übergangssystem einmünden. Die darin angebotenen berufsvorbereitenden Maßnahmen haben zurzeit nachweislich kaum einen positiven Effekt für die Jugendlichen beim Zugang zu dualen Ausbildungsplätzen. Das von Bundesregierung und Arbeitgeberverbänden in den letzten Jahren kommunizierte Überangebot an Ausbildungsplätzen beruht lediglich auf einer gewollten Intransparenz der Ausbildungsstatistik.[8]

Der DBJR sieht es als Aufgabe der (Jugend-)Politik an, den gesicherten Übergang von jungen Menschen in die Arbeitswelt ohne Umweg in einem ineffektiven Auffangsystem zu ermöglichen und sich für faire Arbeitsbedingungen einzusetzen. Daher fordert er:

  • ein Grundrecht auf Ausbildung. Durch dieses Grundrecht muss die grundgesetzlich garantierte Berufswahlfreiheit für junge Menschen tatsächlich möglich werden. Dazu müssen durch die Wirtschaft und den Öffentlichen Dienst ausreichend qualifizierte Ausbildungsstellen zur Verfügung gestellt und gesetzlich sichergestellt werden.
  • dass Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen entweder selbst ausbilden oder sich mit einer Umlage an den Ausbildungskosten beteiligen (Ausbildungsplatzumlage).
  • besonders staatliche Arbeitgeber auf, angesichts ihrer Vorbildfunktion einen reibungslosen Berufseinstieg junger Arbeitnehmer_innen zu gewährleisten.
  • die unbefristete Übernahme von Auszubildenden, die nach Bedarf ausgebildet wurden, nach ihrem Abschluss.
  • mehr Transparenz in der Ausbildungsstatistik. Auch Jugendliche, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen und Altbewerber_innen müssen in der Statistik als suchend erfasst werden.

Arbeitsbedingungen verbessern

Atypische Beschäftigungsformen nehmen seit zehn Jahren kontinuierlich zu, vor allem auch bei jungen Beschäftigten, während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur leicht ansteigt oder gar stagniert. Neben ungewollter Teilzeitbeschäftigung und meist unter- oder gar unbezahlten Praktika gibt es bei jungen Erwachsenen vor allem einen Anstieg bei Niedriglöhnen, Befristungen und Leiharbeit.[9] Atypische Beschäftigungsverhältnisse führen auf lange Sicht häufig nicht zu dauerhaften, positiven und stabilen Beschäftigungsperspektiven; sondern vielmehr zu langfristig unsicheren, d.h. prekären Erwerbsverläufen, die häufig eine Mehrfachbeschäftigung erzwingen. Dies hat nachhaltige und negative Auswirkungen auf junge Menschen, denn Beschäftigungs- und Einkommenssicherheit sind Voraussetzung für eine eigenständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung von jungen Menschen in unserer Gesellschaft.

Deshalb fordert der DBJR:

  • die Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes politisch so zu verändern, dass sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplätze nicht mehr zugunsten von atypischen Verhältnissen abgebaut werden können.
  • eine Regulierung der Leiharbeit und des Einsatzes von Werkverträgen sowie ähnlich gelagerter Vertragsformen, die zur Umgehung der Regulierungen des Arbeitsmarktes verwendet werden können. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss an dieser Stelle endlich umgesetzt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die EURichtlinie zur Leiharbeit zügig umzusetzen.
  • eine Begrenzung von Befristungsmöglichkeiten. Das Prinzip der Kettenarbeitsverträge durch mehrere nacheinander folgende Befristungen darf nicht Normalität und ausgenutzt werden.
  • die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, da aus Sicht des DBJR die im Gesetz formulierten Befristungsgründe ausreichend sind.

Niedriglöhne – ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn ist notwendig

Trotz Vollzeittätigkeit und häufiger Nacht- und Wochenendarbeit reicht das Einkommen vieler Beschäftigter oft nicht zum Leben aus. Ein ständig wachsender Teil der Erwerbsbevölkerung ist gezwungen, im Niedriglohnsektor zu arbeiten.[10] Dabei ist besonders gravierend, dass 2011 60,6 Prozent der Niedriglohnbeschäftigten[11] unter 25 Jahre alt waren und von diesen etwa ein Drittel in einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis[12] arbeitet.

Ein wichtiger Aspekt eines leistungsfähigen Sozialstaates ist für den DBJR der Schutz der Beschäftigten und die Vermeidung von Armut. Um dieses Ziels zu erreichen, ist ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn Voraussetzung. Darüber hinaus entlastet ein solcher allgemeiner Mindestlohn den Staatshaushalt, denn er beendet das Nebeneinander von Lohn und steuerfinanzierter Aufstockung mit seinen marktverzerrenden Subventionswirkungen. Die Unternehmen sind dann in die Pflicht genommen, die Arbeitskraft, die ihnen Umsätze und Gewinne bringt, mit einem existenzsichernden Einkommen zu entlohnen.

Um die Beschäftigten vor unfairen Niedriglöhnen zu schützen, ist aus Sicht des DBJR ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auch deshalb notwendig, weil viele Arbeitgeber_innen aus Arbeitgeberverbänden austreten, um sich der Tarifbindung zu entziehen. Damit greift der Schutz der Arbeitnehmer_innen vor starker Lohnkonkurrenz[13] durch Tarifverträge nicht mehr.

Der DBJR sieht in einem allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohn zudem ein Instrument, von dem besonders Jugendliche und junge Erwachsene als eine der größten Niedriglohngruppen profitieren würden. Er würde als existenzsicherndes Einkommen nachhaltig zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen und so Schritte in die Eigenständigkeit und eine längerfristige Lebensplanung überhaupt erst ermöglichen.

Aus Sicht des DBJR wäre ein weiterer positiver Effekt eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohnes sein Beitrag zur stärkeren Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie zur Aufhebung der Ungleichgewichte bei den Löhnen in Ost und West. Es ist davon auszugehen, dass durch ihn insbesondere Frauen mehr verdienen würden als derzeit, was zur Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap) beitragen würde.

Der DBJR fordert daher die Einführung eines allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohnes in einer Höhe, die bei Vollzeitbeschäftigung gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und Rentenansprüche erzeugt, die Altersarmut sicher verhindern.

Arbeits- und Lebenszeit

Durch Arbeitsintensivierung steigt in Deutschland sowohl der reale als auch der gefühlte Zeit- und Leistungsdruck auf Arbeitnehmer_innen. Die (Erwerbs-) Arbeitsvolumen sind dabei nach wie vor ungleich verteilt; so ist der Anteil der Männer in sogenannten Normalarbeitsverhältnissen doppelt so hoch wie der der Frauen.

Die Arbeitszeitinteressen von Beschäftigten unterscheiden sich darüber hinaus in den einzelnen Lebensphasen. Besonders die junge Generation formuliert den Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Erwerbs- und am Familienleben. Diese Wünsche und Vorstellungen von jungen Paaren werden jedoch häufig von der Realität des Arbeitsmarktes zunichte gemacht.[14] So wünschen sich junge Menschen etwa nach der Geburt eines Kindes mehr Zeit für die Familie, während sie davor und nach Erreichen des Schulalters ihrer Kinder häufig bereit sind, sich am Arbeitsplatz überdurchschnittlich zu engagieren. Ähnliche Wünsche gibt es auch bezüglich der Pflege von Angehörigen.

Darum fordert der DBJR:

  • die Erwerbsarbeit gerechter zu verteilen, um zum einen Arbeitnehmer_innen vor Überlastung und Erschöpfung zu schützen und zum anderen allen Menschen die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit zu geben. Hierzu ist die drastische Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich für alle abhängig Beschäftigten erforderlich. Dies bietet die Möglichkeit, Erwerbslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
  • ein neues Verständnis von Lebensarbeitszeit. Dabei ist neben der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auch die Arbeitszeitverteilung im Lebensverlauf in den Blick zu nehmen.
  • eine finanziell abgesicherte Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung, um mehr jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, sich ehrenamtlich für unsere Gesellschaft zu engagieren.
  • durch Einführung von lebenslauforientierten Arbeitszeitkonten[15], Phasen des Mehrarbeitens und Phasen wie Sabbatmonate, Zeiten für Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen zu ermöglichen, solange dies nicht durch ein Grundeinkommen im Sinne des DBJR ermöglicht wird.

Alterssicherung im Sozialstaat

Die Alterszusammensetzung der Bevölkerung verändert sich ständig. Der Anteil Jugendlicher an der Gesamtbevölkerung wird laut Modellrechnungen abnehmen, der alter Menschen zunehmen. Damit würde die Zahl der ins Alterssicherungssystem Einzahlenden relativ zur Zahl der Rentner_innen weiter sinken. Dies muss aus Sicht des DBJR nicht, wie vielfach behauptet, eine Herausforderung für die Finanzierung des Systems sein; vor allem wenn zukünftig auch die Produktivitätsgewinne wieder in die Lohnsteigerungen einfließen und somit zur Finanzierung der Renten beitragen. Darüber hinaus müssen Erwerbslosigkeit, prekäre Beschäftigung[16] und falsch gesetzte Anreize, die vor allem Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt unattraktiv erscheinen lassen, zurückgedrängt werden. Denn auch sie reduzieren die Summe aller Beiträge und damit die für Rentenzahlungen zur Verfügung stehenden Mittel.

Weil sich die Rentenleistungen an der Höhe der Rentenbeiträge während des Arbeitslebens orientieren, führen Erwerbslosigkeit und prekäre Beschäftigung zu Renten, deren Höhe für die oder den Einzelne_n das soziokulturelle Existenzminimum nicht abdeckt. Der immer noch bestehende Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen spiegelt sich aufgrund dieses Mechanismus auch bei der Rentenhöhe wieder und führt bei Frauen zu einem im Durchschnitt niedrigeren Rentenniveau als dem bei Männern.

In einem leistungsfähigen Sozialstaat muss das System der Alterssicherung aus Sicht des DBJR u.a. folgende Anforderungen erfüllen:[17]

  • die Vermeidung relativer Armut (auch) im Alter,
  • die grundsätzliche Sicherung des erworbenen Lebensstandards,
  • die Absicherung aller, auch untypischer und unstetiger Erwerbsbiographien,
  • die Absicherung unentgeltlich geleisteter Erziehungs und Pflegezeiten,
  • die vertikale Gerechtigkeit (Gerechtigkeit zwischen den Generationen) und
  • die horizontale Gerechtigkeit (Gerechtigkeit innerhalb der Generationen).

Ein wie auch immer geartetes privates Vorsorgesystem als Ersatz für das derzeitig öffentliche, paritätisch finanzierte Umlagesystem kann dies nicht erfüllen. Es gäbe faktische Zugangsbarrieren, z.B. durch die Höhe des für die Alterssicherung verfügbaren Einkommens, und es würde vor allem für Menschen mit höheren Einkommen attraktiv sein. Damit käme es zu einer Entsolidarisierung und die sozialen Unterschiede im Rentenalter würden sich deutlich verschärfen. Darüber hinaus wäre ein solches privates Vorsorgesystem teurer als ein öffentliches Umlagesystem, da in ihm Gewinne und Provisionen für die privaten Anbieter erwirtschaftet werden müssten. Außerdem ist es anfällig für Finanzkrisen. Es kann daher maximal eine Ergänzung zu einem öffentlichen Umlagesystem sein.

Der DBJR fordert daher:

  • die Beibehaltung des öffentlichen, paritätisch finanzierten Umlagesystems zur Alterssicherung und die Rücknahme der darin vorgenommenen Einschränkungen.
  • die Festschreibung des gesetzlichen Standardrentenniveaus auf mindestens 50 Prozent der im gesamten Erwerbsleben durchschnittlich erwirtschafteten Lohnhöhe.
  • alle Einkommensarten (u.a. Erwerbseinkommen, Kapitalerträge, Mieteinkommen etc.) zur Finanzierung des Alterssicherungssystems heranzuziehen.
  • bei Lohnsteigerungen wieder die gesamtgesellschaftliche Produktivitätsentwicklung zu berücksichtigen, sowie eine gerechte Beteiligung der Arbeitnehmer_innen an den von ihnen erwirtschaften Profiten.
  • eine bedingungslose Grundrente, die aus Steuermitteln finanziert wird. Ihre Höhe muss so bemessen sein, dass sie eine Grundlage für ein würdevolles Leben nach dem aktiven Erwerbsleben auf einem angemessenen Lebensstandard ist.
  • die Rückkehr zum gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren.
  • alle Arbeitsplätze so zu gestalten, dass auf ihnen der Ruhestand gesund erreicht werden kann. Das bedeutet z.B. die Bereitstellung von Hilfsmitteln, die geeignet sind, körperliche Belastungen zu reduzieren sowie eine vom Lebensalter abhängige regelmäßige tägliche Sollarbeitszeit, ermöglicht durch ein Lebensarbeitszeitkonto.
  • durch Lebensarbeitszeitkonten die Möglichkeit zu schaffen, auch vor Erreichen eines Mindestalters in den Ruhestand treten zu können.

Finanzierung des Sozialstaates

Aus der Sicht junger Menschen muss eine Gesellschaft so wirtschaften, dass die heute bestehenden staatlichen Handlungsmöglichkeiten auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Sie muss also eine wirtschaftlich nachhaltige Politik betreiben. Das bedeutet aus Sicht des DBJR, dass Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die es ermöglichen, alle Sozialleistungen grundsätzlich aus den laufend erwirtschafteten Mitteln der Gesellschaft zu finanzieren.

Zu einer wirtschaftlich nachhaltigen Politik zählt der DBJR auch ausreichende Investitionen in den Unterhalt und die Fortentwicklung technischer und sozialer Infrastruktur. Das gilt vor allem auch für Ausgaben für formale, nonformale und informelle Bildung. Weil nicht jede Infrastruktur wirtschaftlich nachhaltig ist, müssen geplante staatliche Investitionen vor ihrer Verwirklichung darauf geprüft werden. Das gilt insbesondere für sogenannte Prestigeprojekte.

Während Krisen sind besonders viele Menschen auf Sozialleistungen angewiesen. Zudem tragen Sozialleistungen zur Stabilisierung der Wirtschaft bei. Darum sieht es der DBJR in ernsten Krisen im Sinne Artikel 109 (3) Grundgesetz[18] als gerechtfertigt an, Sozialleistungen auch durch eine erhöhte Schuldenaufnahme möglich zu machen. Die Gesamthöhe der Staatsverschuldung muss jedoch langfristig innerhalb der an der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft orientierten Grenzen gehalten werden. Dafür hält es der DBJR für notwendig, eine Arbeitsmarktpolitik zu betreiben, die mehr Menschen in Erwerbsarbeit mit Einkommen bringt, das ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken und Beiträge in die Sozialversicherung zu leisten. So entstehen weniger Notsituationen, die durch sozialstaatliche Leistungen gelindert werden müssen, was den Finanzbedarf des Sozialstaates reduziert.

Der DBJR hält es ausdrücklich für notwendig, die öffentlichen Einnahmen zu vergrößern, damit eine nachhaltige Finanzierung aller zivilen staatlichen  Aufgaben gewährleistet werden kann.

Daher fordert der DBJR:

  • eine verfassungskonforme Vermögenssteuer zu erheben.
  • eine Reform der Erbschaftssteuer mit dem Ziel, große Erbschaften besser an der Finanzierung der Gemeinschaft zu beteiligen. Dabei darf die Fortführung von Betrieben nicht gefährdet werden.
  • bei Steuern das Prinzip der Leistungsfähigkeit wieder stärker zu beachten. Das bedeutet beispielsweise eine größere Progression und höhere Besteuerung sehr großer Einkommen.
  • ein einheitliches Sozialversicherungssystem mit einer Beitragspflicht auf alle Einkommensarten ohne Beitragsbemessungsgrenzen (u.a. Erwerbseinkommen, Kapitalerträge, Mieteinkommen etc.).
  • alle Kapitalerträge wieder im gleichen Maße wie andere Einkommen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben heranzuziehen. Sie sind ausnahmslos mit dem individuellen Einkommenssteuersatz zu belasten.
  • alle auf nationalstaatlicher Ebene möglichen Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung sofort zu ergreifen (etwa die Einstellung von mehr Steuerprüfer_innen und analog zur Praxis der USA Druck auf hier tätige Banken mit Aktivitäten in Niedrigsteuerländern ausüben).
  • die Harmonisierung der Besteuerung zumindest im europäischen Rahmen, um damit den Steuersenkungswettbewerb der Staaten zu beenden und auf internationaler Ebene permanent gegen Steuerhinterziehung vorzugehen.
  • die Besteuerung von Gewinnen, die Kapitalgesellschaften aus dem Verkauf von Firmenbeteiligungen ziehen.
  • die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen.
  • die Einführung einer Transaktionssteuer auf Finanztransaktionen, die alle spekulationsrelevanten Finanztransaktionen einbezieht, um den Finanzmarkt zu entschleunigen und damit weniger krisenanfällig zu machen. Die Finanztransaktionssteuer ist so auszugestalten, dass die Finanztransaktionen deutscher Staatsbürger_innen und deutscher juristischer Personen unabhängig vom Ort auf der Welt, an dem sie getätigt werden, steuerpflichtig sind.
  • eine Reform der Umsatzsteuer, die unter Beibehaltung des regulären Steuersatzes und des reduzierten Steuersatz für Güter des Grundbedarfs einen erhöhten Steuersatz für Luxusgüter einführt.
  • die Einführung einer Wertschöpfungsabgabe als Instrument zur Beteiligung der Unternehmen an den Kosten der sozialen Sicherung, das die heutigen Arbeitgeberbeiträge auf Löhne und Gehälter ergänzt und in Teilen ersetzt, indem es den Beitrag der Unternehmen nicht ausschließlich aus den Personalkosten errechnet, sondern zusätzlich die Gewinne, Zinsen, Mieten, Pachten und Abschreibungen erfasst. Die Bemessungsgrundlage der Wertschöpfungsabgabe ist damit mehr als doppelt so groß wie die bisher personalkostenbasierte. Auf diese Weise werden Ungleichbehandlungen zwischen Unternehmen mit hohen und Unternehmen mit geringen Personalkosten ausgeglichen.
  • die Durchführung des sogenannten Jugendchecks[19] auch bei der Aufstellung der Haushalte auf allen föderalen Ebenen.

Mehrheitlich beschlossen bei acht Gegenstimmen* und sieben Enthaltungen auf der 86. Vollversammlung 2013 in Magdeburg.

*Der Bund der Deutschen Landjugend und die Deutsche Beamtenbundjugend haben nicht zugestimmt.  

***

[1] Das Bundesverfassungsgericht schreibt im Urteil zu den Hartz IV-Regelsätzen vom 9. Januar 2010: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 - 220)

[2] Thomas Petersen, Dominik Hierlemann, Robert B. Vehrkamp, Christopher Wratil: Gespaltene Demokratie - Politische Partizipation und Demokratiezufriedenheit vor der Bundestagswahl 2013, Bertelsmann Stiftung (2013), S. 10f.

[3] vgl.: Baumgarten, Britta (2011): Abseits in der Zivilgesellschaft. Lobby und Engagement Arbeitsloser sind schwach. WZBrief Zivilengangement 04/2011. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

[4] Gemäß SGB II § 10 ist jede Art von Erwerbsarbeit zunächst zumutbar, unabhängig von Bezahlung, Ort der Anstellung und Qualifikation der/des Erwerbslosen. Nur in Ausnahmefällen, der Erziehung von Kindern unter drei Jahren oder der häuslichen Pflege eines Angehörigen besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, auch wenn keiner Form von Erwerbsarbeit nachgegangen wird.

[5] Vgl.: Baumgarten, Britta (2011): Abseits in der Zivilgesellschaft. Lobby und Engagement Arbeitsloser sind schwach. WZBrief Zivilengangement 04/2011. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

[6] Vgl. Position 32, Zukunft der Arbeit und soziale Sicherheit (2004)

[7] Zu den Anforderungen des DBJR an eine gute Bildungspolitik siehe Grundsatzpapier "Bildung ist Zukunft" (1998) sowie die Positionen 15, 65 und 86.

[8] In der Ausbildungsstatistik werden nur diejenigen Jugendlichen als suchend geführt, die nach ihrem Schulabschluss weder in eine Berufsausbildung noch in eine Maßnahme des Überganssystems einmünden. Auch junge Menschen, die in einem früheren Jahr keinen Ausbildungsplatz fanden, die Altbewerber_innen, werden nicht als suchend ausgewiesen.

[9] Siehe DBJR, Position 91: Sicherer Berufseinstieg.

[10] Exemplarisch dazu eine Untersuchung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) aus dem Jahr 2012: Danach arbeitete fast jede_r vierte Beschäftigte (23,1 Prozent aller Beschäftigten) für weniger als 9,15 Euro pro Stunde. 6,8 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland für einen Stundenlohn unter 8,50 Euro und etwa 2,5 Millionen für unter sechs Euro.

[11] Der DBJR folgt hier der Definition von „Niedriglohn“ der OECD, die darunter einen Verdienst von weniger als zwei Drittel des Median-Lohns aller Erwerbstätigen versteht.

[12] Unter einem sogenannten Normalarbeitsverhältnis versteht der DBJR eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.

[13] Da alle tarifgebundenen Arbeitgeber_innen während der Laufzeit des Tarifvertrages dieselben tarifvertragsbedingten Personalkosten ansetzen, ist ein Wettbewerb über die Personalkosten zwischen tarifgebundenen Unternehmen nicht möglich.

[14] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2011): Zur Vereinbarkeitssituation von Eltern mit Schulkindern. Monitor Familienforschung. Ausgabe 25. Berlin.

[15] Mittels Zeitkonten kann die Umverteilung von individueller Arbeitszeit erfolgen und damit Abweichungen von der Normalarbeitszeit reguliert werden. Zeitkonten sind nach dem Prinzip des Zeitausgleichs organisiert: Abweichungen von den vertraglich festgelegten Arbeitszeiten werden als Plus- oder Minusstunden auf dem Konto individuell (oder kollektiv) angespart und später entnommen. Alternativ können die angesparten Zeiten auch in Geldwerten umgerechnet werden, damit eine einfachere Übertragbarkeit bei einem Arbeitsplatzwechsel gegeben ist.

[16] Prekäre Beschäftigung ist definiert als Arbeit im Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen, sachgrundlose Befristung sowie ungewollte Teilzeit.

[17] Siehe DBJR, Position 41.

[18] Bund und Länder können Regelungen zur im Auf- und Abschwung symmetrischen Berücksichtigung der Auswirkungen einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung sowie eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, vorsehen.

[19] Eine verbindliche Verankerung der Interessen junger Menschen in Planung- und Gestaltung diverser Prozesse ist richtig und sinnvoll. Als Begriffl hält der DBJR beispielsweise Jugendcheck für verständlich.

Themen: Gerechtigkeit