Jugendpolitik

Erwartungen an Parlament und Regierung - im Interesse der Jugend

Die DBJR-Vollversammlung hat am 27./28. Oktober 2017 die Position „Erwartungen an Parlament und Regierung - im Interesse der Jugend“ beschlossen:

Im Interesse der Jugend formuliert der Deutsche Bundesjugendring Erwartungen und Forderungen an Parlament und Regierung in der 19. Legislaturperiode. Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Landesjugendringe stehen wir für ein breites Spektrum jugendlichen Engagements: Konfessionelle, ökologische und kulturelle Verbände sind hier ebenso zusammengeschlossen wie Arbeiter_innenjugendverbände, humanitär geprägte Verbände, Pfadfinder_innen-Verbände und Verbände junger Migrant_innen. Gemeinsam beschreiben wir acht Themenbereiche, die aus unserer Sicht für die Politik der kommenden Jahre wichtig sind.

Fluchtursachen bekämpfen und Integration gestalten

  • Keine Flucht erfolgt ohne Grund. Fluchtgeschichten sind immer Geschichten von Krieg und Gewalt, Diskriminierung, Verfolgung oder Unterdrückung sowie schweren Menschenrechtsverletzungen, Geschichten von wirtschaftlichem oder sozialem Elend sowie der fortschreitenden Zerstörung von Lebensgrundlagen – vor allem von Verzweiflung: Deswegen müssen Staat und Zivilgesellschaft gemeinsam Ursachen für weltweite Flüchtlings- und Migrationsbewegungen in den Herkunftsländern bekämpfen – zum Beispiel durch Friedenspolitik, faire Handelsabkommen, gerechte Ressourcenverteilung und wirksame Klima- und Entwicklungspolitik.
  • Gleiche Rechte für alle Menschen unabhängig ihres Aufenthaltsstatus. Die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen junger Geflüchteter muss sich entsprechend der UNKRK am Kindeswohl und -wille orientieren. Junge Geflüchtete müssen als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Herkunftsgeschichten und individuellen Bedürfnissen betrachtet werden. Das SGB VIII setzt an hier an und gilt uneingeschränkt auch für junge Geflüchtete! Das muss so bleiben! Bei Anerkennung, Unterbringung, Förderung und Zugang zu Bildung sowie medizinische Versorgung dürfen keine Unterschiede gemacht werden. Eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe lehnen wir ab.
  • Bleiberecht für alle. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich auszusetzen. Ihnen und ihren Angehörigen muss eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Das schließt die Legalisierung aller im Land lebenden illegalisierten Kinder und Jugendlichen ein. Die Residenzpflicht muss abgeschafft werden. Kinder und Jugendliche müssen unabhängig vom Aufenthaltsstatus im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Jugendgruppe analog zu Klassenfahrten in Europa reisen können.
  • Recht auf politische Teilhabe. Für junge Geflüchtete muss es besser als bisher möglich werden, sich selbst zu organisieren und ihre Interessen zu vertreten. Auch für sie gilt § 12 SGB VIII. Nur wer für seine Interessen selbstbewusst eintreten kann, kann etwas an seinen Ausbildungs-, Arbeits- und Lebensbedingungen ändern. Ist das Integrationsangebot an die Zuwander_innen ernst gemeint, muss ihnen über Angebote wie Integrationskurse hinaus die Möglichkeit zur aktiven Mitbestimmung gegeben werden. Und sie brauchen gleichberechtigtem Zugang zu Bildung (Bafög) und Ausbildung (verbunden mit Bleiberecht).

Zivilgesellschaft und Demokratie stärken

  • Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich durch den Ausgleich gesamtgesellschaftlicher Interessen aus. Der Zugang zur gesamtgesellschaftlichen Willensbildung darf nicht davon abhängen, über welche materiellen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten die einzelnen Teile oder Mitglieder der Gesellschaft verfügen. Durch gezielte und verlässliche Förderung sowie strukturelle Unterstützung muss der Staat sicherstellen, dass die zivilgesellschaftliche Organisation und Interessenvertretung nicht von privaten Ressourcen abhängig ist. Gerade bei der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung, die durch zunehmende rassistische und antidemokratische Bewegungen gekennzeichnet ist, muss eine öffentliche Förderung auch fließen, wenn sie eine kritische Auseinandersetzung mit politischen Positionen unterstützt.
  • Jugendverbände sind zu fördern. Jugendverbände ermöglichen jungen Menschen praktische Erfahrungen demokratischer Selbstwirksamkeit. Sie sind Orte gelebter Demokratie und auf Basis ihrer ständig neuen Erfahrungen mit Eigenverantwortung und Mitbestimmung auch Impulsgeber für die Gesamtheit der Zivilgesellschaft. Die Bedeutung der Jugendverbände haben Gesellschaft und Staat erkannt und ihr mit der Förderverpflichtung in § 12 SGB VIII bundesrechtlich Rechnung getragen. Eine bürokratiearme und langfristige Förderung von Jugendverbänden muss weiterhin gewährleistet sein. Jugendverbände dürfen nicht zu jährlichen Bittstellern hinsichtlich der grundlegenden finanziellen Förderung werden. Aufgabe für die Zukunft ist es deshalb, Förderlücken aufgrund von Kostenentwicklungen bei den Jugendverbänden zu vermeiden und die bundeszentrale finanzielle Grundausstattung der Jugendverbände z.B. bei Migrantenjugendselbstorganisationen zu gewährleisten. Mit der KJP-Richtlinie wurde im Jahr 2017 ein modernes und flexibles Förderinstrument eingeführt. Diese muss inhaltlich unter Beteiligung der Jugendverbände und des Deutschen Jugendinstituts weiterentwickelt werden und es müssen die hausrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. dynamischer Finanzanpassung, Verwaltungsvereinfachung und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit großem Ermessenspielraum genutzt und ausgebaut werden.
  • Politische Bildung ist wichtig für eine starke und lebendige Demokratie. Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit sind Orte für politische Bildung. Kinder und Jugendliche können hier selbstbestimmt und selbstorganisiert eine Haltung entwickeln, ihre Themen diskutieren, sich gemeinsam informieren, reflektieren und gemeinsam Verantwortung übernehmen. Ein Modell für politische Bildung in diesem Sinne ist die U18-Wahl für Kinder und Jugendliche. Modelle wie dieses müssen langfristig gefördert werden.
  • Das aktive Wahlalter soll auf 14 Jahre gesenkt werden. Das Wahlrecht ist höchstpersönlich, es kann also nicht durch Eltern, Erziehungsberechtigte oder Stellvertreter_innen wahrgenommen werden. Die Absenkung des Wahlalters muss für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen ebenso umgesetzt werden wie für Bürger_innenentscheide oder –begehren.

Engagement junger Menschen fördern

  • Engagementpolitik ist nur im Dialog mit der Zivilgesellschaft sinnvoll. Denn der Staat kann das Ehrenamt zwar unterstützen aber nicht über es verfügen. Die politische Förderung ehrenamtlichen Engagements muss sich auf Rahmenbedingungen konzentrieren, die ehrenamtliches Engagement ermöglichen und unterstützen. Überregulierungen müssen vermieden und Ehrenamtliche auf allen Ebenen von bürokratischen Belastungen, entlastet werden.
  • Engagementpolitik muss sich daran orientieren, wo Bürger_innen sich engagieren. Und nicht daran, wo der Staat oder die Gesellschaft ehrenamtliches Engagement brauchen könnte. Junge Menschen erleben in ihrem ehrenamtlichen Engagement, dass sie etwas bewegen und die Entwicklung der Gesellschaft nach ihren Vorstellungen konkret beeinflussen können. Diese Erfahrung von Selbst­wirksamkeit ist ein wichtiges Motiv, das die konkreten Interessen und Werthaltungen ergänzt: Erfolgreiches Engagement macht Spaß.
  • Die beste Anerkennung von Engagement ist seine Unterstützung. Anerkennungskultur muss daher über symbolische Maßnahmen hinausgehen. Insbesondere sind keine zusätzlichen Kompetenznachweise für Ehrenamtliche erforderlich. Sinnvoll wäre, vorhandenen zu bündeln­. Zentraler Nachweis für das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit ist die Jugendleiter_in‐Card (Juleica), die auch auf Bundesebene gefördert werden muss.
  • Junge Menschen können sich nur dann engagieren, wenn sie dafür frei verfügbare Zeit haben. Sie brauchen außerdem gesicherte und positive Zukunftschancen und müssen sozioökonomisch grundlegend abgesichert sein. Für Studierende beispielsweise heißt das: Sie müssen weiter Bafög erhalten, wenn die Förderungshöchstdauer infolge eines Engagements in einem der anerkannten Jugendverbände überschritten wurde.

Jugendbeteiligung stärken

  • Junge Menschen fordern mehr Verbindlichkeit von Politiker_innen gegenüber ihren Ideen und Forderungen. Politik muss diese und die Belange ernst nehmen. Die Verwirklichung ihrer Interessen ist zu unterstützten. Dazu sollten sie auf Jugendverbände als demokratische Formen der Selbstorganisation und Interessenvertretung junger Menschen setzen, die Millionen junger Menschen erreichen, organisieren und vertreten. Ihre sich daraus ableitende Verantwortung für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Demokratie nehmen Jugendverbände sehr ernst. (Als Teil der Zivilgesellschaft wirken sie selbstverständlich und aktiv mit an der gesellschaftlichen Willensbildung und Entscheidungsfindung.)
  • Mitwirkung mit Wirkung. Beteiligung ist nicht bloß dazu da, einen Entscheidungsprozess zu legitimieren. Beteiligung darf nicht verzweckt werden. Politik und Verwaltung müssen wirkungsvolle und nachhaltige Beteiligungsprozesse in unterschiedlichen Bereichen der Jugendpolitik verankern. Aus verschiedenen Gründen ist Beteiligung wichtig: aus emanzipatorischen, legitimatorischen oder auch aus Gründen von Effektivität.
  • Voraussetzung für Beteiligung ist, Gestaltungsmacht zu teilen. Transparent muss über die Rahmenbedingungen informiert werden. Echte Mitwirkung beginnt erst, wenn jungen Menschen das Recht eingeräumt wird, angehört zu werden, Initiative ergreifen zu dürfen oder per Delegation von Stimmen mitgestalten zu können. Mitbestimmung setzt aber voraus, auf Entscheidungen stark Einfluss nehmen, sogar relevant und mit Wirkung mitentscheiden zu können. Diese Bedingungen sollten Regierung und Parlament gemeinsam mit den Jugendverbänden schaffen.
  • Dauerhafte politische Beteiligungsstrukturen bieten nicht nur verbindliche Anlaufstellen für junge Menschen wie für Politik. Sie haben immer auch umfangreiche politische Bildung und politisches Empowerment zur Konsequenz. Diese gilt es daher anstelle befristeter Projekte zu etablieren. Bei jeder Form von Beteiligung müssen die allgemeinen Qualitätsstandards für Jugendbeteiligung berücksichtigt werden.

Europa weiterentwickeln

  • Europa braucht einen eigenständigen Sozialvertrag. Der soll der sozialen Dimension, die Europa dringend braucht, Ausdruck verleihen und entsprechende Grundsätze eines Sozialstaates auch übergreifend in der Europäischen Union verankern. Trotz Jugendgarantie besteht immer noch die Gefahr für einen großen Teil von jungen Menschen, in der EU dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt und in ihren persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Es geht um qualitativ gute Ausbildungsplätze, um regulär bezahlte und qualitativ gute Arbeitsstellen, den Anspruch auf weiterführende und weiterqualifizierende Bildungsangebote oder den Anspruch auf einen Studienplatz an einer staatlichen Hochschule.
  • Eine neue EU-Jugendstrategie braucht einen ganzheitlichen Ansatz. Sie darf Jugendliche nicht als gesellschaftliche Risikogruppe und Humankapital für den Arbeitsmarkt betrachten, sondern muss ihre Stärken und Interessen unterstützen. Dazu muss das Potential von informellen und non-formalen Lernprozessen stärker hervorgehoben und gefördert werden.
  • Europa braucht transparente Institutionen und partizipative Entscheidungswege. Wir fordern ein starkes Parlament als Vertretung des Souveräns Europas. Im Gerangel von Europäischem Rat, Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und anderen Institutionen geht viel verloren. Junge Menschen müssen nicht nur bei der Entwicklung von politischen Prozessen einbezogen werden, sondern auch bei deren Umsetzung und Begleitung. Seit 2010 ist der Strukturierte Dialog ein wichtiges Werkzeug, das qualitativ ausgebaut werden kann.
  • Das Förderprogramm Erasmus+ muss weiterentwickelt werden. Entbürokratisierung, Vereinfachung der Antragsverfahren und Aufstockung der Fördersummen wurden bisher nicht erfüllt. Eine eigene Budgetlinie JUGEND IN AKTION und jugendspezifische Programmformate sind notwendig. Bei der Einführung eines Europäischen Solidaritätskorps ist eine strikte Trennung von Beschäftigungsmaßnahmen und Freiwilligendiensten notwendig. Es darf nicht in erster Linie auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen und den Katastrophenschutz der EU abzielt werden; Freiwilligendienst muss als Bildungs- und Orientierungszeit definiert werden.

Globale Verantwortung tragen

  • Internationaler Jugendaustausch ist ein Weg, Frieden zu sichern. Als Akteure der Zivilgesellschaft in ihren Ländern leisten Jugendverbände einen wichtigen Beitrag zur Verständigung. Dieser Beitrag muss gefördert werden. Jugendwerke sind dazu nicht unbedingt das beste Werkzeug. Neue Vorschläge für Jugendwerke sind mittlerweile beliebig. Wird das umgesetzt, entsteht ein wenig transparenter Flickenteppich mit individuellen Förderprogrammen für einzelne Länder und Probleme. Das ist in keiner Weise gleichzusetzen mit einer kohärenten Förderung von internationalem Jugendaustausch.
  • Globale Probleme gemeinsam lösen. Klimawandel und Umweltschutz, Hunger, Armut, die ungerechte Verteilung von Ressourcen oder die Friedenssicherung müssen in einem supranationalen Kontext verhandelt werden. Die Agenda 2030 und die Sustainable Development Goals müssen dazu konsequent in nationale und internationale Politik umgesetzt werden – gemeinsam mit der jungen Generation.
  • Klimaschutz kennt keine nationalen Grenzen. Die Verantwortung liegt nicht nur bei Konsument_innen und Produzent_innen, die Politik muss die Bedingungen für nachhaltigen und kritischen Konsum schaffen. Sie muss ressourcenschonende Arbeits- und Wirtschaftsweisen unterstützen. Im hohen Interesse junger Menschen ist, dass die deutschen Klimaschutzziele 2020 eingehalten und die Beschlüsse des Pariser Klimaschutzabkommens konsequent auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Dazu gehört u.a. ein zeitnaher und sozialverträglicher Ausstieg aus der Kohlekraft und der Ausbau des öffentlichen Personenverkehrs.
  • Frieden ist für uns mehr als die Abwesenheit von Krieg, Zwang und Gewalt. Unsere Vision ist eine Weltordnung, in der Kinder und Jugendliche ohne Furcht vor Krieg leben können. Frieden ist und bleibt das Ziel, auf das wir durch Friedenspädagogik und -politik hinarbeiten. Soziale Gerechtigkeit ist dabei immer notwendiger Bestandteil von Frieden. Auch Gendergerechtigkeit spielt eine wichtige Rolle, weil aufgrund geschlechtsspezifischer Sozialisation Gewalt auf der einen, und Gewaltlosigkeit auf der anderen Seite für Mädchen und junge Frauen sowie für Jungen und junge Männer eine unterschiedliche Rolle spielen.

Digitalpolitik gestalten

  • Digitalpolitik muss gestaltet werden. Sie ist mehr als Regulierung und Ausbau technischer Entwicklungen. Die sozialen Aspekte der Digitalisierung, die Veränderung der Kommunikation, der Einfluss auf Lern- und Arbeitswelt, die Teilhabe an Gesellschaft müssen miteinander diskutiert und verhandelt werden. Kinder und Jugendliche dürfen dabei nicht übergangen werden.
  • Ein neues Urheberrecht ist nötig. Produktion und Konsum von geistigem Eigentum haben sich verändert. Der Wert kollektiver und interaktiver Schöpfung muss denen gehören, die ihre Urheber_innen sind; nicht den Firmen die Infrastruktur bereitstellen und von ihr profitieren, sondern User_innen als eigentlichen Autor_innen. Rechtliche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, die eine Kontrolle über die Verwertung von Information den User_innen als Urheber_innen überlassen.
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss wiederbelebt werden. Verbindliche, gerechte und soziale Rahmenbedingen für die Nutzung persönlicher und öffentlicher Daten müssen geschaffen werden, die rechtlich verbindlich und durchsetzbar sind – über nationale Grenzen hinweg. Personenbezogene Daten, die eindeutig Minderjährigen zuzuordnen sind, dürfen nicht kommerziell erhoben und verwertet werden.
  • Der flächendeckende Ausbau von erschwinglichen Breitbandinternetzugängen - insbesondere im ländlichen Raum - ist überfällig. Jugendlichen brauchen zusätzlich angemessene Hardware. Allen Menschen muss der Zugang zum Internet und seinen Anwendungen gleichberechtigt möglich sein, Netzneutralität muss garan­tiert und umgesetzt werden.
  • Medienkompetenz ist der Schlüssel für den verantwortlichen Umgang junger Menschen mit Medien. Um die Schere zwischen Medien- und aktueller Bildungswelt zu schließen, braucht es starke nonformale Bildungspartner, die nachhaltig dynamische Konzepte entwickeln – denn Medien verändern sich so schnell wie kaum ein anderes Bildungsfeld.

Gute Rahmenbedingungen ausbauen

  • Junge Menschen brauchen Freiräume. Sie brauchen Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vordefinitionen, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. In diesem Sinne müssen Freiräume sowohl in zeitlicher, lokaler und -gestalterischer Dimension sowie im übertragenen Sinne geschaffen werden, beispielsweise durch eine maximal 35-Stunden-Woche für Schüler_innen, geschützte, prüfungsfreie Ferienzeiten für Studierende, einen bundeseinheitlichen freien Nachmittag unabhängig von der Schulform und verbindliche Freistellungsregelungen für Auszubildende, Schüler_innen und Studierende.
  • Jugendverbände erleben, dass die Grundsätze der Jugendverbandsförderung und ihre politische und wertebasierte Mitwirkung nicht immer vorbehaltlos unterstützt werden. Teilweise werden ihre Unabhängigkeit und damit ihr Beitrag zu einer lebendigen Demokratie sogar grundsätzlich in Frage gestellt. Die Jugendverbände und -ringe erwarten und fordern auf allen föderalen Ebenen, sich konsequent auf die Grundsätze der Förderung des SGB VIII zurückzubesinnen.
  • Die Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz! Die noch immer ausstehende Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz steht stellvertretend für die weiter mangelhafte Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung. Die Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als (Rechts-)Subjekte sorgt für eine Stärkung ihrer gesellschaftlichen Stellung.
  • Aktive Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt kann nicht nebenbei gemacht werden. Präventive Strukturen und fachliche Auseinandersetzung brauchen gute Fachkräfte. Jugendverbände müssen in die Lage versetzt werden, umfassende Schutzkonzepte nachhaltig in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit zu etablieren. Entsprechende Ressourcen für die Jugendringe und Jugendverbände müssen zur Verfügung gestellt werden. Auch das Bundeskinderschutzgesetz muss nachgebessert und praxisnah weiterentwickelt werden. Eine zentral beim Bundeszentralregister angesiedelten Abfragemöglichkeit sollte geschaffen werden, bei der Anfragenden ausschließlich die Information mitgeteilt wird, ob ein Tätigkeitsausschluss nach Paragraf 72a SGB VIII aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung vorliegt.

Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 27./28 Oktober 2017 in Berlin.

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