Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement stärken

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2012 die Position „Ehrenamtliches Engagement stärken – Ein „Ferienschutz“ sichert die ehrenamtliche Betreuung von Ferienfreizeiten“ beschlossen:

Jugendverbandsarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für die Kinder- und Jugendhilfe, vor allem im Bereich der außerschulischen Bildung. Jugendverbände regen zu aktiver Mitarbeit an und befähigen zur politischen und gesellschaftlichen Beteiligung. So erwerben Jugendliche und junge Erwachsene durch ihre Arbeit in den Jugendverbänden eine Vielzahl an Kompetenzen und gehen dadurch als mündige Bürger_innen hervor, die in Politik, Gesellschaft und Beruf Verantwortung übernehmen.

Damit dieses Engagement in den Jugendverbänden passieren kann, bedarf es des Engagements von Ehrenamtlichen, die Verantwortung vor Ort, in den Gruppen, auf (Sommer-)Freizeiten oder in einem Ehrenamt auf den verschiedenen Verbandsebenen übernehmen. Die Ehrenamtlichen in einem Leitungsamt, als Mitarbeiter_innen bei der Sommerfreizeit – organisieren, konzipieren, planen und führen Aktionen, Veranstaltungen, Freizeiten oder Gremien durch – sie sind der Jugendverband.

Die Freistellung Ehrenamtlicher ist eine notwendige Grundlage und Bedingung für die Arbeit der Jugendverbände. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) spricht sich seit langem dafür aus, die Freistellung von Auszubildenden und Beschäftigten von der Ausbildung bzw. der Erwerbsarbeit sowie von Schüler_innen vom Schulbesuch zu verbessern. Besondere Schwierigkeiten, sich in der Jugendverbandsarbeit zu engagieren, sind seit der Umstellung auf modularisierte Studiengänge für Studierende entstanden.

Seit einigen Jahren beobachten die Jugendverbände mit Sorge einen spürbaren Rückgang des ehrenamtlichen Engagements von Studierenden im Bereich der Sommerfreizeiten – eine Entwicklung, die viele Jugendverbände zunehmend in Bedrängnis bringt. Dadurch, dass Freizeitenteams in vielen Verbänden traditionell auch aus Studierenden bestehen, die wiederum durch veränderte Studienbedingungen zunehmend unter Zeit- und Leistungsdruck geraten und auch während der Sommerzeit durch Klausuren oder Prüfungen im Studium eingespannt sind, fällt es vielen Verbänden immer schwerer, ausreichend große Freizeitenteams zu bilden. Studierende können eine Teilnahme als Betreuer_in selten sicher zusagen oder sagen bereits prophylaktisch, mit Blick auf mögliche Klausuren in der Zeit der Sommerferien, ab. Der Anteil Studierender an FreizeitenBetreuer_innen sinkt daher in den meisten Jugendverbänden stetig. Eine Planungssicherheit ist nicht gegeben. Einigen Verbänden bleibt nur eine Einschränkung ihres Freizeitenangebotes als Ausweg.

Nach einschlägigen Beschlüssen mehrerer Landesjugendringe, darunter der Hessische Jugendring, der Landesjugendring Hamburg und der Landesjugendring Baden-Württemberg, die für Studierende einen Ferienschutz zur Sicherung ehrenamtlicher Jugendverbandsarbeit bzw. eine bessere Planbarkeit für ehrenamtliches Engagement einfordern, soll nun eine weitreichende politische Initiative auf Bundesebene angestoßen werden.

Um ehrenamtliches Engagement zu fördern und die zahlreichen Angebote der Jugendverbände im Bereich der Freizeitmaßnahmen auch weiterhin gewährleisten zu können, müssen Studierenden die dafür notwendigen zeitlichen Freiräume eingeräumt werden. Der DBJR und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich daher intensiv für eine Vereinbarkeit von Studium und ehrenamtlichem Engagement in der Jugendarbeit ein und wirken politisch darauf hin, dass die nötigen Bedingungen geschaffen werden, die es Studierenden erlauben, ohne Nachteile für ihre Hochschulleistungen als Betreuer_innen an Ferienfreizeiten von Jugendverbänden teilzunehmen.

Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Engagierte

In einigen Bundesländern bestehen bereits gesetzliche Regelungen zur Freistellung von der Beschäftigung, die ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit unterstützen und fördern. Diese Gesetze erreichen aber nur Ehrenamtliche, die auch Arbeitnehmer_innen sind. Studierende wie auch Schüler_innen haben keine Möglichkeit, zeitliche Freiräume für ehrenamtliches Engagement mitzubestimmen. Dabei geht ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden weit über das Engagement in Ferienfreizeiten hinaus. Gremienarbeit, Außenvertretungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen oder Weiterbildungen sind wichtig für die Jugendverbände und müssen auch im Ehrenamt möglich sein. Die Landesjugendringe setzen sich daher in ihrem Bundesland dafür ein, eventuell bestehende Freistellungsgesetze auszuweiten oder neue gesetzliche Regelungen anzustreben.

Ferienschutz durch zeitlich angepasste freie Phasen in der vorlesungsfreien Zeit

Der DBJR und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich dafür ein, dass in den Hoch- und Fachhochschulen eines Bundeslandes im Zeitraum der jeweiligen Sommerferien keine verpflichtenden Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise absolviert vollbracht und/oder Klausuren geschrieben werden müssen. Die Einführung eines sogenannten „Ferienschutzes“ soll Studierenden die Möglichkeit geben, sich in der Zeit der Schulferien ehrenamtlich zu engagieren und somit dazu beitragen, den wichtigen sozialen Beitrag, den Jugendverbände mit ehrenamtlich betreuten Ferienfreizeiten leisten, auch weiterhin zu gewährleisten. Dabei darf dies keine nachteiligen Auswirkungen für das Studium der Betroffenen nach sich ziehen.

Diese Forderungen müssen vor allem bei den Hochschulen Gehör finden. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) befasst sich mit einer Vielzahl von Themen im Kontext des Studiums. Vielfach geht es dabei um die grundlegenden Veränderungen, die die europäische Studienreform auch in Deutschland bewirkt hat. Dazu gehört auch die spürbare Auswirkung der Bologna-Reform auf die Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements während des Studiums. Der DBJR appelliert daher an die HRK, die Problemstellung zu thematisieren und gemeinsam mit dem DBJR bzw. den Landesjugendringen eine gangbare „Ferienschutz“Regelung zu finden.

Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) kann innerhalb ihrer Aufgabenstruktur darauf hinwirken, im Bereich Wissenschaft und Hochschule bundeseinheitliche Regelungen anzustoßen. Der DBJR tritt daher auch an die KMK heran, um die Kultusminister_innen der Bundesländer auf die Bedeutung eines Ferienschutzes für das ehrenamtliche Engagement von Studierenden hinzuweisen und sie dazu aufzurufen, in Kooperation mit der HRK eine entsprechende Regelung zu fördern. Zudem fordern wir die Hochschulen auf, Klausur- und Prüfungstermine langfristig bekannt zu geben, um eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Engagement zu ermöglichen.

Die Landesjugendringe nutzen ihren politischen Einfluss auf Landesebene und gegenüber den Hochschulen, um eine entsprechende Ferienschutzregelung in ihrem Bundesland zu fördern.

Einstimmig beschlossen auf der 85. Vollversammlung am 26.|27.10.2012 in Berlin.

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