Ehrenamt

Ehrenamt anerkennen - Engagement fördern und würdigen!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 27./28. Oktober 2017 die Position „Ehrenamt anerkennen - Engagement fördern und würdigen!“ beschlossen:

Die Bereitschaft wächst, sich zu engagieren. 31 Millionen Menschen in Deutschland, jeweils 47% der 14-29-Jährigen und der 30- bis 49-Jährigen (vgl. Freiwilligensurvey 2014) engagieren sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Studien belegen, dass Menschen, die im Jugendalter ehrenamtlich aktiv werden, sich mehrheitlich ihr Leben lang engagieren (vgl. Studie "eine empirische Studie zum informellen Lernen im Jugendalter", Mai 2008). Jede_r Zweite, die_der sich momentan nicht engagiert, ist bereit, es zukünftig zu tun (vgl. Freiwilligensurvey 2014). Doch es ist nicht selbstverständlich, sich zu engagieren. Ohne Ehrenamt würde die Gesellschaft nicht funktionieren. Ehrenamt muss gefördert und gewürdigt werden!

Ehrenamtliches Engagement ist von größter zivilgesellschaftlicher Bedeutung. Menschen engagieren sich am häufigsten in Vereinen und Verbänden. Gerade in Jugendverbänden als Werkstätten der Demokratie nimmt das Ehrenamt eine grundlegende Rolle ein. Sowohl für spannende Angebote für Kinder- und Jugendgruppen, aber auch für die Persönlichkeitsentwicklung der/des Einzelnen ist ehrenamtliches Engagement von unschätzbarem Wert. Ehrenamtlich Engagierte leiten Gruppen, Ferienfreizeiten, Seminare sowie Fortbildungen und sind kontinuierlich in Gremien sowie Vorstandsämtern aktiv. Gerade wegen dieser Selbstverständlichkeit gilt es, diese beständig unter hohem persönlichem Einsatz geschehenden ehrenamtlichen Aktivitäten besonders zu würdigen und zu unterstützen.

Als ein Grundpfeiler der Demokratie und Beitrag für eine soziale, funktionierende Zivilgesellschaft muss sich dies in der öffentlichen Anerkennung wiederfinden.

Wir fordern deshalb:

  • UNPROBLEMATISCHE UND NACHTEILSFREIE FREISTELLUNG der Engagierten von Schule, Ausbildung und Beruf: Als Voraussetzung hierfür soll eine schriftliche Bestätigung des Trägers der Jugendarbeit über die ehrenamtliche Tätigkeit ausreichen. Ausbildungsbetrieb, Arbeitgeber, Schule oder Hochschule sollen keine weiteren Nachweise anfordern oder Einfluss auf den Inhalt des anzuerkennenden Engagements nehmen dürfen. Grundsätzlich darf hierbei nicht unterschieden werden, ob es sich um die Betreuung von Kinder und Jugendlichen, Gremienarbeit oder die Teilnahme bzw. Mitarbeit an Tagungen, Lehrgängen, Seminaren und Veranstaltungen der Träger der Jugendarbeit handelt.
  • UNKOMPLIZIERTE ANERKENNUNG VON BILDUNGSURLAUB: Für Bildungsmaßnahmen anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) soll durch ein unkompliziertes Anerkennungsverfahren eine Freistellung i.S. von Bildungsurlaub ermöglicht werden.
  • BEDARFSORIENTIERTE REGELUNG FÜR ERWERBSLOSE: Das Engagement Erwerbsloser soll als bedeutende Chance für ihre weitere berufliche Entwicklung und als wichtiger Beitrag für die Zivilgesellschaft gesehen und anerkannt werden. Erwerbslos zu sein, darf ehrenamtliche Tätigkeiten durch auferlegte Anwesenheitspflichten o.ä. nicht beschränken. Das wichtige Engagement in Jugendverbänden darf nicht in Konkurrenz zu Beschäftigung und einem sicheren Arbeitsplatz stehen. Engagierte Erwerbslose sollen durch ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht benachteiligt werden. Sie sollten im Gegensatz dazu Würdigung und Anerkennung erfahren.
  • UNEINGESCHRÄNKTE TEILHABE VON GEFLÜCHTETEN und die Unterstützung ihres ehrenamtlichen Engagements: Geflüchtete haben in Jugendverbänden die Chance, ein aktiver Teil der Gesellschaft zu werden, ihre eigenen Interessen zu vertreten und sich in einem geschützten Raum zu bewegen. Das informelle Lernen spielt hierbei eine große Rolle, genau wie die Möglichkeit, Verantwortung innerhalb bestehender Strukturen zu übernehmen. Die Residenzpflicht darf nicht daran hindern, z.B. an Juleica-Schulungen oder anderen Verbandsaktivitäten teilzunehmen.
  • ZEITLICHE FREIRÄUME in Schule und Studium, um ehrenamtliches Engagement zu ermöglichen: Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung der 35-Stunden-Woche für Schüler_innen sowie ein bundesweit gleicher Zeitraum ohne verpflichtende Veranstaltungen für Studierende (siehe Ferienschutz für Studierende). Der Vorstand des Deutschen Bundesjugendrings trägt an den Vorstand des freien Zusammenschlusses von StudentInnenschaften (fzs) e.V. sowie die Landestreffen bzw. -konferenzen der Allgemeine Studierendenausschüsse (ASten) heran, dass auch unser ehrenamtliches Engagement durch die Verdichtung von Prüfungen durch das Bachelor-/Master-System eingeschränkt wird. Wir müssen gemeinsam mit ihnen darauf wirken, dass die Asten, unabhängige Studierendenschaften, Studierendenräte, verbandliche Hochschulgruppen etc. in den Ländern in den jeweiligen Hochschulrektorenkonferenzen und in der Kulturministerkonferenz darauf einwirken, dass während der Schulferien keine Studienleistungen wie Prüfungen, Klausuren und Anwesenheitspflichten erbracht werden müssen. Dies würde das ehrenamtliche Engagement für Jugendverbandsarbeit und andere Engagementformen deutlich vereinfachen.
  • GEMEINSAME BUNDESWEITE FERIENZEITEN, um ehrenamtlich engagierten Schüler_innen und Lehrkräften die Mitwirkung an bundesweiten und länderübergreifenden Ferienfreizeiten zu ermöglichen.
  • ANGEPASSTE BAFÖGREGELUNGEN FÜR EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT: Es muss die Möglichkeit geben, durch den Nachweis von ehrenamtlichem Engagement eine Verlängerung der Studienzeiten und der BAföG-Bezugsdauer zu erhalten. Ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit ist mit anderen Formen des Engagements (wie zum Beispiel die Mitarbeit in Gremien von Universitäten und Hochschulen) gleichzustellen, denn: Ehrenamt darf nicht zum Nachteil für engagierte junge Menschen werden!
  • ANERKENNUNG auch in Form von geldwerten Vorteilen, z.B. den Anspruch auf Ermäßigungen für Tickets bei Zugreisen mit der DB (BC 25) und vergünstigten Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Einstimmig beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 27./28 Oktober 2017 in Berlin.

Themen: Ehrenamt