Nachhaltige Entwicklung

Den Klimawandel sofort bremsen!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position „Den Klimawandel sofort bremsen!“ beschlossen:

Auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris wurde durch das „Übereinkommen von Paris“ das Nachfolgeabkommen des Kyoto-Protokolls entwickelt und beschlossen. Dieses hat als primäres Ziel die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf möglichst 1,5 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter. Hierdurch sollen die Risiken und Folgen des von Menschen gemachten Klimawandels begrenzt werden.

Die eigenen Klimaziele für 2020 werden von Deutschland nach aktuellem Stand drastisch verfehlt. Weil diese eigenen Klimaziele deutlich weniger ambitioniert waren als es die Vorgaben im Pariser Klimaabkommen sind, ist es dringend notwendig, politisch zu handeln.

Im Jahr 2018 debattiert die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, allgemein bekannt als Kohlekommission, den sozial und ökologisch verträglichen Wandel weg von der Verwendung fossiler Brennstoffe. Die Arbeit der Kommission wird unseren Umgang mit den Klimazielen des Pariser Klimaabkommens für die nächsten Jahrzehnte bestimmen.

Um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, müssten nach dem Stand der Forschung die Industriestaaten bis 2030 aus allen fossilen Energien ausgestiegen sein, ab 2050 dürften keine vom Menschen verursachten Treibhausgase mehr entstehen (IPCC 2018).

Wir als junge Generation sind sowohl die erste Generation, die von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen ist als auch die letzte Generation, die durch ihr Handeln die globale Erderwärmung und deren soziale und ökosystemare Folgen noch auf ein Maß begrenzen kann, welches das globale Klimasystem nicht zum Kippen bringt. Noch sind die Folgen des Klimawandels, wie ein weiterer Verlust der biologischen Vielfalt, extreme Wetterereignisse, Flucht und Migration sowie Ressourcenknappheit, begrenzt kompensierbar. Daraus erwächst eine besondere Verantwortung für uns.

Der menschengemachte Klimawandel ist gleich in mehrfacher Hinsicht ein intergenerationelles und soziales Problem:

  • Er wirkt sich verstärkt auf das Leben unserer, wie auch zukünftiger Generationen aus, die bisher wenig bis keine Chancen hatten, die politische Situation zum Positiven zu verändern. 
  • Er benachteiligt die wirtschaftlich ärmeren Regionen der Erde im Schnitt stärker, obwohl sie weniger zum Klimawandel beitragen.
  • Durch Klimamaßnahmen werden Menschen in schwierigen Lebenslagen überdurchschnittlich benachteiligt oder sie leben in besonders vom Klimawandel betroffenen Regionen, die sie nicht einfach verlassen können.
  • Der Umbau klimaschädlicher Industrien bedroht zusätzlich oftmals Arbeitsplätze, sofern keine langfristigen Konzepte für Arbeitnehmer*innen vorhanden sind.

Als junge Generation müssen wir für uns und für alle zukünftigen Generationen dringend und mit Nachdruck eine nachhaltige, sozial gerechte und ökologische Entwicklung einfordern.

Der Deutsche Bundesjugendring vertritt die Interessen junger Menschen und widmet sich daher dem Klimaschutz. Wir stehen für die Ideale der globalen Gerechtigkeit und eine soziale Gesellschaft sowie eine nachhaltige und zukunftsfähige Lebensweise ein. Wir als nachfolgende Generation fordern von Bund, Ländern und Kommunen:

1. eine sozial-ökologische Transformation aller Gesellschaftsbereiche im Sinne der „Ziele für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen,

2. die Einhaltung des nationalen Klimaziels bis 2020 sowie an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtete, ambitioniertere Klimaziele für die Jahre 2030 und 2050,

3. eine konsequente Energiewende, und die Dekarbonisierung der Gesellschaft insbesondere durch:

  • einen geplanten Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung. Einen Fahrplan hierfür soll durch die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (Kohlekommission) erarbeitet werden. Es braucht eine zielgerichtete Unterstützung der Beschäftigten in den vom Wandel besonders betroffenen Regionen. Ein Strukturwandelprozess und Investitionen, welche garantieren, dass niemand zurückgelassen wird, muss das Ziel sein;
  • die Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu einem Instrument, das den Anteil erneuerbarer Energien deutlich erhöht und Privatpersonen entlastet. Ausnahmen sollten neu geprüft und ein transparenter Prozess soll etabliert werden;
  • eine drastische Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Sektor sowie Anreizsysteme für energieeffizientes Wirtschaften im privaten Sektor;
  • eine konsequente und endgültige Abkehr von der Atomkraft in Deutschland sowie der Einsatz auf europäischer Ebene für eine atomenergiefreie Europäische Union;
  • ein Verbot von Fracking innerhalb Deutschlands.

4. eine klimaschonende Verkehrswende, insbesondere durch:

  • den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und des Schienenfernverkehrs als Alternative zum Individualverkehr, ganz besonders auch in den ländlichen Räumen;
  • die Förderung des Radverkehrs durch den Ausbau seiner Infrastruktur, wie Radwege und Bereitstellung von Leihrädern und Lastenrädern;
  • einen Umbau der Städte und Gemeinden zu für Fußgänger*innen freundlichen Lebensräumen mit kurzen Wegen durch eine Durchmischung der Funktionen Arbeiten, Wohnen und Versorgen;
  • die mittelfristige Umstellung der Produktion von PKW mit Verbrennungsmotoren hin zu klimafreundlichen Fahrzeugtechnologien, das Ende der Dieselsubventionen sowie die Rücknahme der EU-Regelung zur Beimischung von Biotreibstoffen;
  • die Einführung einer Kerosinsteuer sowie einer Mehrwertsteuer auch auf internationale Flüge und eine Sonderabgabe auf Kurzstreckenflüge;
  • klimafreundliches betriebliches Mobilitätsmanagement;
  • eine Verlagerung des aktuell straßengebundenen klimaschädlichen Güterverkehrs hin zu klima- und umweltschonenden Transportmöglichkeiten.

5.eine zukunftsorientierte klimafreundlichere Landwirtschaft, insbesondere:

  • durch den Start eines Agrardialogs, bei dem Vertreter*innen aus Politik, Landwirt*innen, Verbraucher*innen sowie zivilgesellschaftliche Akteur*innen gemeinsam an einer Transformation hin zu einer nachhaltigeren, ressourcenschonenderen, Boden besser erhaltenden und emissionsärmeren Produktionsweise beteiligt sind;
  • durch eine Förderpolitik, die bäuerliche nachhaltige Landwirtschaft für ihre gesellschaftlichen und klimaschützenden Leistungen entlohnt;
  • zum Erhalt von Kulturlandschaften zur Kompensation von Kohlenstoffdioxid-Emissionen;
  • durch die Ermöglichung einer jungen, innovativen und veränderungsbereiten Landwirtschaft durch die Sicherstellung frühzeitiger Hofübergaben und den Ausbau der Junglandwirteförderung.

6. Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise, insbesondere durch:

  • die Abkehr vom ständigen Wirtschaftswachstum zu einer Gesellschaft, in der alle gut leben können;
  • die Weiterentwicklung ökologischer Steuern und Subventionen sowie die Abschaffung von klimaschädlichen Subventionen.

7. den Erhalt und den Ausbau von Grünräumen, unter anderem als Kohlenstoffdioxid-Senker, wie insbesondere:

  • Ökosystemen, wie Wälder und Moore;
  • den Ausbau des Netzes an Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Nationalparks;
  • die konsequentere Verfolgung und den Ausbau des Ziels aus der Nationalen Biodiversitätsstrategie, 2 Prozent der Fläche Deutschlands als Wildnis zu erhalten;
  • den Erhalt und den Ausbau von städtischem Grün (Parks, Kleingärten etc.) zur Verbesserung des Mikroklimas und als Schutz vor Abgasbelastungen in den Städten.

8. die Etablierung einer nachhaltig ausgerichteten Politik, insbesondere durch:

  • den Beschluss eines ambitionierten Klimaschutzgesetzes bis Ende 2019;
  • die verbindliche Durchführung eines Nachhaltigkeits-Checks von Gesetzesvorhaben auf allen Ebenen;
  • die Einführung einer ständigen Jugend-Vertretung des DBJR mit Sitz und Stimme im Rat für nachhaltige Entwicklung;
  • die konsequente Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) im Regierungshandeln sowie die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie durch die Einführung messbarer und überprüfbarer Indikatoren.

 

Mehrheitlich bei drei Neinstimmen beschlossen von der DBJR-Vollversammlung am 26./27. Oktober 2018 in Dresden.

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