Demokratie Jugendpolitik

Bundesjugendring unterstützt die Einleitung eines Prüfverfahrens auf Verfassungsmäßigkeit der AfD

Marco Wanderwitz (CDU), Wendelin Haag (DBJR) und Lars Reisner (DBJR) vor dem Deutschen Bundestag
Im Deutschen Bundestag mehren sich die Stimmen, die sich für die Einleitung eines Prüfverfahrens auf Verfassungsmäßigkeit der AfD aussprechen. Der Bundesjugendring unterstützt diese fraktionsübergreifende Initiative und tauschte sich dazu mit dem Bundestagsabgeordneten Marco Wanderwitz (CDU) aus.

Im Gespräch erklärte Wendelin Haag, Vorsitzender des Bundesjugendrings: „Im Bundesjugendring haben wir uns als Zusammenschluss der Jugendverbände in Deutschland nach intensivsten Beratungen, Diskussionen und Abwägungsprozessen dazu entschieden, uns für die Prüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit auszusprechen. Wir sehen die dringende Notwendigkeit für diesen Schritt und möchten den Mut der Abgeordneten, die dies unterstützen, ausdrücklich bestärken.“

Aus Sicht des Bundesjugendrings steht dabei fest: Wenn die AfD verfassungswidrig ist, darf sie keine parlamentarische Macht ausüben können, um die Abschaffung der Demokratie voranzutreiben. Die Entscheidungskompetenz über die Verfassungswidrigkeit und damit das Verbot der AfD obliegt aus guten Gründen ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht. Es braucht jetzt den historischen Mut der antragsberechtigten Verfassungsorgane des Bundes, die Prüfung der Verfassungswidrigkeit der Partei einzuleiten.

Hier geht es zur Position des Bundesjugendrings: "AfD-Parteiverbotsverfahren jetzt!"

Marco Wanderwitz (CDU) betonte im Gespräch mit dem Bundesjugendring: "Die AfD ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus und des völkischen Nationalismus. Rechtsextremismus und damit die Abschaffung der freiheitlichen Demokratie und der Menschenwürde in der Bundesrepublik Deutschland ist damit als Partei wählbar. Die Feinde der Demokratie nutzen die Mittel der Demokratie, um diese von innen heraus abzuschaffen. Daher ist es jetzt der historisch entscheidende Moment, ihnen diese Mittel zu nehmen. Um die Überprüfung der AfD auf ihre Verfassungsmäßigkeit anzustoßen, braucht es jetzt eine breite Mehrheit im Parlament und der demokratischen Zivilgesellschaft."

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits betonte, beinhaltet das Parteiverbotsverfahren kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot, sondern ein Organisationsverbot. Es braucht daher zwingend und neben einem Verbot der Partei weiter die aktive Bekämpfung rechtsextremen Gedankenguts, der sich auf allen Ebenen der Gesellschaft finden kann. Ein Parteiverbotsverfahren kann es daher u.a. nicht ohne die weitere Stärkung der politischen (Jugend)bildung und die weiterhin dringend notwendige Jugendarbeit geben.

Die im DBJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und -ringe stehen geschlossen gegen den erneut erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland. Eine Mitgliedschaft in der AfD und ein haupt- oder ehrenamtliches Engagement im DBJR schließen sich aus. Personen, die offen mit der AfD oder einem völkischen und menschenfeindlichen Nationalismus sympathisieren, können in Jugendverbänden und -ringen keinen Platz und keine Bühne haben. Gleichwohl stehen Jugendverbände und -ringe allen jungen Menschen offen. Auch junge Menschen, die durch rechtsextreme Ideologien gefährdet sind und bei denen rechtsextreme Akteure versuchen, sie zu vereinnahmen, müssen in Jugendverbänden einen Ort finden, in denen sie als Mensch willkommen sind, während gleichzeitig rechtsextremes und völkisches Gedankengut als solches zu entlarven ist und nicht als gleichwertige demokratische Position akzeptiert werden darf. Jugendverbänden bieten von Rechtsextremen verfolgten und bedrohten jungen Menschen Raum für Schutz und persönliche Entfaltung.

Themen: Demokratie Jugendpolitik